Gehöre ich rechtlich zur Kirche wenn ich keine Konfirmation hatte?
Ich wurde als Säugling getauft habe aber nie eine Konfirmation gehabt. Gelte ich rechtlich trotzdem als Kirchenmitglied sodass ich die Austrittsgebühr zahlen muss (die ist in meiner Stadt leider sehr teuer) oder gibt es da eine andere Möglichkeit?
4 Antworten
Ja, die Taufe ist ausschlaggebend für die Religionszugehörigkeit - nicht die Konfirmation oder Kommunion. Solange du nichts dagegen tust, bist du also kirchensteuerpflichtig. Eine andere, günstigere Möglichkeit als einen Kirchenaustritt kenne ich leider auch nicht, um die Kirchensteuer zu vermeiden. Habe gehört, dass das mit der Austrittsgebühr in der Kritik steht -wie es momentan damit aussieht, weiß ich aber nicht. Schau doch bei google, ob es schon erste Ergebnisse gibt (in Richtung Abschaffung der Austrittsgebühr).
Das heißt dann, dass du die Gebühr für den Kirchenaustritt derzeit leider bezahlen musst, wenn du aus der Kirche austreten möchtest. Immerhin ist das ein einmaliger Betrag - Kirchensteuer zahlst du auf Dauer. Mit der Taufe gehörst du jedenfalls zur Kirche, daran besteht kein Zweifel. lg
Klar ,
man muss ja nicht konfimiert sein. Gibt ja auch noch Kommunion .
Kommunion und konfirmation ist was ganz anderes! Das eine ist evangelisch das ander katholisch
ja eben .. deswegen ist Konfirmation ja auch nicht notwendig.
Kriegt man da nicht langsam Kopfschmerzen, wenn man so eine Antwort liest? Ich weiß es nicht, hab immer noch mit nem Schleudertrauma zu kämpfen, als ich mal als Reaktion auf so etwas mein Nein etwas zu sehr gestikuliert habe... stat crux dum volvitur orbis.
pfff sobald du getauft worden bist bringt dir das nur eins...das du kirchensteuer zahlst....austreten kannst du beim standesamt ^^ kosten 20 euro
kosten variieren nach stadt. bei mir sinds über 30 -.-
Schade,dass du austreten willst. Der Glauben kann einem so viel bedeuten wenn man es erst mal versteht. Gott liebt dich ❤
'hust' würg...naja jedem das seine
Warum bist DU nicht gläubig ?
...glaub mir ich verstehe schon. ich bin halt nur kein christ. DESHALB will ich austreten
habe ich aber leider hat da das bundesverfassungsgericht mal bei einem hartz4empfänger entschieden der sich die gebühr nicht leisten konnte. da hieß es dass es grundsätzlich vertretbar wäre für 15 minuten personal und den materialaufwand gebühren zwischen 5-60€ zu erheben. allerdings soll eine gebühr nicht der grund sein dass man sich sein recht "nicht leisten" kann. auf dem amt habe ich erfahren dass nur hartz4empfänger einen rabatt beantragen dürfen