Gehaltskürzung bei unentschuldigtem Fehlen?
Hallo,
ich hab eine Frage und hoffe, jemand kann mir helfen.
Ich bin seit 19.9.2011 krank geschrieben, weil es Probleme in mit meiner Schwangerschaft gibt... hab den Krankenschein auch sofort an diesem Tag zum AG geschickt. Habe danach nichts mehr von ihm gehört und somit war alles OK für mich. Dann bekam ich aber am 28.09.2011 eine Abmahmung wegen unentschuldigtem Fehlen und zusätzlich noch eine Lohnkürzung um mindestens 75%.
Darf der AG das?? Also, es liegt auch meine Telefonnummer vor und man hätte ja auch anrufen können oder bin ich verpflichtet, nachzufragen, ob alles angekommen ist?? Ich hab mir auch noch einmal meinen Arbeitsvertrag angesehen und da steht nix von Lohnkürzungen oder so.
Ich brauch dringend Hilfe, da ich mittlerweile das Gefühl habe, dass der AG mich loswerden will, was ja bei einer Schwangeren nicht so leicht ist.
GLG Chrissie
8 Antworten
Weder die Gehaltskürzung noch die Abmahnung sind rechtens. Widerspreche der Abmahnung und gib die Schilderung des Sachverhaltes zu den Personalakten. Ich würde mich gleichzeitig mal bei einem Anwalt beraten lassen.
Gern geschehen, viel Erfolg.
Dein AG darf das nicht. Du bist ordnungsgemäß krank geschrieben und hast Anspruch auf volle Lohnfortzahlung, eine andere Regelung gibt es nicht. Das Recht auf eine Abmahnung hat er ebenfalls nicht. Du musst klären, ob der gelbe Schein dort nicht angekommen ist und notfalls noch einmal neu ausstellen lassen oder von der Krankenkasse eine Kopie erbitten. Die Krankenkasse zahlt an Deinen AG für dein Fehlen, er hat also keinesfalls das Recht auf Lohnkürzung. Es sieht so aus, als wollten sie Dich loswerden, Schwangere hat man ja nun mal nicht gern im Betrieb. Du bist unkündbar, deshalb werden sie jetzt versuchen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Bleib aber ganz ruhig. Kläre das mit dem gelben Schein und lass ihn am besten persönlich dort abgeben. Wenn da mehr schief läuft, nimm Dir einen Anwalt für Arbeitsrecht. Wenn Du nicht genug Kohle hast, hol Dir vorher einen Beratungsgutschein vom Amtsgericht.
Hast du denn nicht morgens dort angerufen und ihm telefonisch gesagt, daß du krank bist, und dich krankschreiben lassen wirst? Damit wußte er ja dann eh schon Bescheid. Wenn die Krankmeldung per Post nicht angekommen ist, so kannst du dir ja ein Doppel ausstellen lassen und ihm schicken - daran sieht er ja, daß die Krankmeldung am 19.09. ausgestellt wurde und du somit nicht unentschuldigt gefehlt hast.
Wenn du den Arbeitgeber nicht sofort angerufen hast, als du vom Arzt kamst, hat er zumindest teilweise recht! Es genügt nicht, den gelben Schein abzuschicken und eine E-mail zu versenden! Der Chef ist nicht verpflichtet, seine Mails zu checken, ob sich eventuell jemand krank gemeldet hat! Du warst verpflichtet, ihn sofort anzurufen.
Rufe Du doch mal an. Ich würde sowieso bei jeer Krankschreibung meinem Arbeitgeber anrufen und ihn schon mal mündlich informieren, das er sich auch schon mal drauf einstellen kann, ob es etwas längerfristiges ist.
Danke schön... ich hab gerade mit unserer Rechtsschutzversicherung telefoniert und die meinten auch schon, dass das alles nicht rechtens ist... besonders die Lohnkürzung... Nächste Woche habe ich einen Termin beim Anwalt und dann schilder ich die ganze Sache dort nochmal... Danke nochmal :)