Gefängnisausbruch wenn man unschuldig ist.
Hey Leute,
folgendes Szenario.
Ein Mann hockt unschuldig im Gefängnis, bricht dann aber aus um zu beweisen das er unschuldig ist und kann es dann auch beweisen das er unschuldig ist.
Muss er danach wieder ins Gefängnis oder irgendeine Strafe zahlen weil er ausgebrochen ist oder bekommt er einen Straferlass?
Jetzt mal angenommen er hat auch nichts beschädigt, geklaut etc. lediglich nur der Gefängnisausbruch.
4 Antworten
Witzigerweise ist der Ausbruch oder Ausbruchsversuch selber keine stafbare Handlung. Der Gedanke dahinter ist: Wie will man jemanden, der eh gerade eine Freiheitsstrafe absitzt, noch bestrafen. Jedenfalls hat es mir neulich ein Gefängnismitarbeiter so erklärt (wirklich bei einem Besuch so gewesen).
genauso ist es!
Na dann doch erst recht. Denn wenn er unschuldig gesessen hat, hat sich der Staat wegen Freiheitsberaubung selbst strafbar gemacht. Darum ist übrigens auch das Einhalten von Freilassungsterminen im Strafvollzug so ein sensibles Thema, weil nämlich genau diese Gefahr droht.
Mit dem Ausbruch begeht er eine Straftat, ja. Ich kann mir aber vorstellen, dass ein Richter da seinen Ermessensspielraum einbringt.
das stimmt doch gar nicht!
Tatsächlich? Okay, ich lerne gern dazu.
ne wenn du dabei nix kaputt machst und niemanden bedrohst oder verletzt ist der nicht strafbar.
ein gefängnisausbruch ist - wenn man nix beschädigt - nie strafbar. auch nicht wenn man schuldig ist!!!
Als Laie würde ich da mal von Widerstand gegen die Staatsgewalt ausgehen. Doch warum muss er ausbrechen, um zu beweisen, dass er unschuldig ist?
Das ist erstmal nicht relevant, mich intressiert nur ob und was er denn als Strafe bekommen würde.
Dann vielen dank, also das bedeutet dann Freispruch?