Hi,
bin seit einigen stunden schlaflos im internet unterwegs und suche nach antworten fürs folgenede Problem. Habe gestern eine gefälschte Monatskarte gefunden (lag unter einer Sitzbank an einer Bushalte, in einer Plastikhülle für Karten). Sie ist ab heute gültig gewesen und habe mich total gefreut, dachte sie wär original, hatte sie nicht aus der Umhüllung rausgezogen. Nun, zuhause angekommen nahm ich die Karte raus, fand heraus dass es eine sehr gute fälschung war und entschied mich sie für eine weile zu benutzen weil meine alte Monatskarte die ich ehrlich erworben habe zu diesem Zeitpunkt abgelaufen war.
Keine gute Idee, ich weiß, wurde auch sofort beim ersten Versuch in den Bus zu kommen erwischt. =(
Naja der Busfahrer hat meine personalien aufgeschrieben und hat mir garantiert, dass ich mit einer Strafanzeige wegen Urkundenfälschung rechnen muss.
Jetzt zu meiner eigendlichen Frage: Was für Strafen drohen mir? Gilt es als Urkundenfälschung auch wenn ich die Karte nicht persönlich gefälscht und auch nicht illegal erworben habe? Ich bin Krank vor sorge. Bin 19 Jahre alt, noch nie vorbestraft, verdiene als Teilzeitkraft meine Miete grad so. (bin alleine) Wie läuft so ein Strafverfahren ab? Wann kann ich mit einer Antwort von der Staatsanwaltschaft rechnen? Wär sehr dankbar für eine schnelle Antwort! Brauche unbedingt Infos! Vielen Dank im vorraus.

Urkundenfälschung StGB§267
"Das Herstellen einer falschen Urkunde oder das Gebrauchmachen einer falschen Urkunde sind ebenso strafbar wie das Verfälschen einer echten Urkunde..."
Mehr als eine Geldstrafe wird es jedoch nicht.

nee, da du noch keine vorstrafen hast, wird auch da nicht weiter ermittelt, sollte es zu einer einladung auf der polizei kommen, dann erklär das denen so wie du es uns erklärt hast.
danke :)
domchef am 21. April 2009 02:29 aber selbstverständlich wird hier ermittelt und das ist auch gut so.
urkundenfälschung, erschleichung von leistungen, einbehaltung einer pfundsache, etc.
das ist etwas mehr als der klingelstreich beim nachbarn
DonBrush am 21. April 2009 02:35 Jo, ermittelt wird so oder so. Für den Tatbestand einer Urkundenfälschung müssen jedoch Beweise vorliegen, dass der Fragesteller das Dokument hergestellt hat. Der kann ja nicht erbracht werden, weil er es gefunden hat. Ich würde auf guten Glauben plädieren, da man ja nicht damit rechnen muss, dass ein gefundenes Ticket gefälscht ist.
domchef am 21. April 2009 02:58 nichts für ungut, aber der versuch alleine ist schon strafbar, unabhängig ob er es wußte oder nicht.
ich frage mich wie man mit so einem "einfachem" vergehen soviele Gesetzte brechen kann? Für mich persönlich war es Betrugsversuch. Bin ja nicht durchgekommen damit, wurde ja am Busfahrer vorne gleich erwischt. Mich regts nur auf weil ich einfach nicht genug Geld habe für Anwalt,Geldbusse, ect. Ich will wegen so einem Miesen vorfall nicht in der Gosse landen.
DonBrush am 21. April 2009 02:38 Du musst auf jeden Fall behaupten, dass du nicht gewusst hast, dass es eine Fälschung ist. sonst sieht es übel aus für dich.
Ich gebe normalerweise keine Anweisung zum Lügen, aber hier ist es wirklich das einzige um mit einem blauen Auge davon zu kommen.
domchef am 21. April 2009 03:14 meiner meinung nach bist du nicht geeignet als bewerber für den polizeidienst!
eine straftat bezeichnest du als einfaches vergehen...
"ich bin ja nicht durchgekommen damit..., wurde am busfahrer erwischt"
omg
ich wollte nur mal so eine bank überfallen; hat ja nicht geklappt...und die waffe hatte ich ja auch nur in der jackentasche...
wenn du mit einem blauen auge davon kommen willst, dann versuch nicht es runterzuspielen. steh dazu, in einsicht! und zeige reumütig das es dir leid tut, ansonsten gehst du mit deiner jetzigen einstellung den bach runter.
mit einem gefälschtem stück papier bus zu fahren, und mit einer Waffe eine bank zu überfallen sind zwei Vergehen die man nicht vergleichen sollte. Man muss guggen wem man hier mit seinem Vergehen schädigt! Ich HÄTTE mit meiner Fehltat der Busgesellschaft 35 Euro gekostet. Das ist etwa 0,1% des Gehalts vom dicken Mann oben an der Spitze der gesellschaft. Für mich sind hingegen 35 Euro 7 Tage überlebenwichtige Lebensmittel wert. Hier geht es nur um Geld, das ist was mich aufregt.
domchef am 21. April 2009 04:20 diese antwort bestärkt mich immer tiefer in meiner meinung das du für den polizeidienst absolut nicht geeignet bist. du willst es anscheinend nicht verstehen.
...aber nicht meine baustelle...
du kannst nur froh sein, das ich nicht der ermittelnde staatsanwalt bin und das es auch nicht bei mir verhandelt wird.
bei deiner einstellung würde ich im strafmaß am oberen level ansetzen.
dennoch alles gute für dich und deine zukunft
um auf die frage zu antworten es können bis zu 5 jahren darauf stehen urkundenfällschung , dann als polizei anwerter solltest du wissen das unwissen vor strafstaat nicht schützt dann kommt es auf die staatsanwaltschaft und richter an was daraus wird sprich strafmaß das dauert sowieso jetzt erst mal wbebevor da ein brief kommt mit dem stempel landgericht (stadt ) drauf es kann eine ermanung geben es oder eine geldstrafe aber gleich knast gibt es selten mach dir da mal kein kopf es gibt vieleicht eine geldstrafe und mit zb 10 tagessätze a 25 euro und dieses könntest du auch in raten abzahlen wenn den antrag auf raten zahlung an das zuständige gericht dann stellst mach dir kein kopf wird schon schief gehen
danke für die guten Worte. wie gesagt hab noch nie eine Straftat begonnen (klar jugenddummheiten schon aber nie was ernstes), und wär schade wenn ich kurz vor Ausbildungsanfang den ich mir so erträumt hatte, ein Strafverfahren zu bekommen.

Warte erst mal ab. So schnell passiert das nicht. Und wenn wirklich eine fette Anzeige kommt, hast Du immernoch Zeit, einen Anwalt zu nehmen.

Urkundenfälschung ist es meiner Meinung nach nicht, aber Betrugsversuch. Folge ist, daß vermutlich eine Geldstrafe und evtl. könnte dir der Verkehrsverbund ein Hausverbot erteilen, dann darfst du die Verkehrsmittel nicht mehr nutzen. Es ist jetzt eher ein kleines Delikt. Daher würde ich bei einer Vernehmung einfach die Wahrheit sagen und alles Zugeben. Dann wird sicher nicht mehr groß weiter ermittelt werden und du kommst noch glimpflich davon.

Die 40 Euro sind die Bearbeitungsgebühr der Verkehrsbetriebe. Denen bleibt es zudem überlassen, ob sie ein Verfahren gemäß § 265a StGB (Leistungserschleichung) einleiten. In der Regel wird es beim Erstverstoß und bei Zahlung der 40 Euro nicht gemacht. Des Weiteren wird gegen dich wegen Urkundenfälschung ermittelt. Du hast eine unechte Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht. In der Regel wirst du von der Polizei vorgeladen. Dort kannst du deinen Sachverhalt darlegen. Anschließend wird der Vorgang an die zuständige StA abverfügt. Dort entscheidet der zuständige Staatsanwalt was nun passiert. Er hat die Möglichkeit das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Strafe einzustellen, dir einen Strafbefehl zukommen zu lassen oder bei Gericht das Hauptverfahren zu beantragen. Dann entscheidet der Richter. In der Regel kommt es, wenn man nicht vorbestraft ist, nicht zu einer Verhandlung. Warte erst einmal ab. Und kauf dir ne Monatskarte.

Dir war ja bereits vor Fahrtantritt bewußt, daß sie gefälscht ist.

Du hast die Karte zwar nicht gefälscht, wie aber willst du das beweisen? Du hast sie schließlich benutzt und das auch noch wissentlich.
Urkundenfälschung finde ich eine merkwürdige Bezeichnung für eine Fahrkarte. Aber das ist sie nun mal und daran werden wir alle nichts ändern können. Wie kamst Du denn auf die Idee, ausgerechnet diesen Schein zu benutzen? Was kostet denn so eine Fahrkarte?
Ich hoffe, dass alles gut geht und es nicht zur Anzeige kommt, aber nur weil ich Dir wünsche, dass Du Deinen Weg, Polizist zu werden, nachgehen kannst.
Und denk dran: Ehrlich währt am längsten :-)
Naja, war knapp bei Geld und hatte die Karte schon zuhause als ich gemerkt habe sie ist gefälscht. Dachte mir dabei nicht viel, war mir den Konsequenzen nicht klar. So eine Monatskarte kostet hier in RLP 35 Euro. Ich hab monatlich etwa 250 Euro zum überleben zu verfügung also nicht gerade viel wenn man bedenkt dass ich für das Geld hart schufften muss.

da das viele sagen könnten: "nein, ich hab sie nicht selber gefälscht", musst du da nun durch und wirst nach dem grundsatz bestraft. fälschung ist fälschung, da interessiert es niemanden, ob das auch du warst.
du hast sie ja wissentlich benutzt, das ist gleichbedeutend mit selbst herstellen.

Pech gehabt,Du bist Volljährig!Wirst wohl eine Geldstrafe bekommen!
quatsch... ich hatte den gleichen fall vor ein paar jahren gehabt. ich habe für eine freundin ein semsterticket gefälscht, sie wurde irgendwann erwischt und der staatsanwalt hat sich bei ihr gemeldet. als sie daraufhin per email zu ihm meinte, sie würde das nie wieder machen und reue zeigen und einfach nur in ruhe zuende studieren wollen, war es auch gut und die sache wurde eingestellt. ich glaube übrigens auch, dass du die karte selbst gefälscht hast ;)
DonBrush am 21. April 2009 02:47 Diese Geschichte knöpfe ich dir nicht ab. Ein Staatsanwalt der den Tatbestand nicht verfolgt, würde sich strafbar machen (Begünstigung). Und das macht keiner. Ich kenne ein paar, und keiner von denen würde den Job riskieren, wegen einer Bettel-Email.
birgonia am 21. April 2009 03:07 Es werden sooo viele Verfahren eingestellt, weil es die Muehe nicht lohnt!
LAPDSWAT am 21. April 2009 05:44 Das glaube ich nicht.

Bist du sicher, dass du die nicht selber gefälscht hast? ;-)
Die Frage hab´ ich mir auch gerade gestellt. Deutet echt viel darauf hin, daß er es gemacht hat.
und selbst wenn - steht es uns zu, darüber zu urteilen? und wen interessiert es überhaupt bei diesem nichtigen Verbrechen??
Danke für dein Verständiss. Klar, Gesetz ist Gesetz aber die Höchststrafe für sowas mit 5 Jahren Haft anzusetzten ist übertrieben. Habe ja mit dem Busfahrer kooperiert und freiwillig meiner Personalien ohne wiederworte übergeben. Nichtiges Verbrechen in der Tat, egal wers macht.
das ist ja das Problem. Ich könnte hier auf der Stelle schwören ich habe diese Karte nicht selbst gefälscht, aber wird mir die Polizei glauben? Ich hab ja keine Zeugen und die haben keine beweise aber trotzdem, die sind ja das Gesetzt. Das macht mir Angst.
ja habe diesen Satz mehrmals heute abend im Internet gelesen ^^ Ich wills aber einfach nicht wahr haben dass beim erstmaligen gebrauch vom Staat bestraft werde. Muss ja schon 40 Euro an die busgesellschaft zahlen für den vorfall. Das schlimmste ist, ich fang nächstes Jahr Polizeiausbildung an! Gilt das jetzt als vorbestrafung?
Die 40€ sind die normale Gebühr fürs Schwarzfahren und hat mit dem Strafrechtlichen Aspekt nichts zu tun. Eine Vorbestrafung ist das nicht da es nur ein Vergehen ist. Also kein Eintrag im Führungszeugnis. Ach und wenn Du Polizist bist, denk bitte dran: Du hast auch mal Scheis.s gebaut ^^
sorry, es ist "nur ein vergehen"???
das ist eine straftat und kein jungenstreich. nicht umsonst ist nach § 267 nr. 2 schon der Versuch strafbar.
ob es zu einer anklageerhebung kommt, hängt von der einschätzung der STA ab.
wenn du glück hast wird es evtl gegen auflagen eingestellt.
es ist nicht davon auszugehen das du eine strafe von über 2 jahren bekommen wirst, somit auch kein eintrag ins führungszeugnis.
aber wer bei behörden anfängt muß nicht das normale führungszeugnis vorlegen - wo kein eintrag vorhanden wäre, sondern muß das große behörenzeugnis der generalbundesanwaltschaft vorlegen, und da steht alles drin. dieses große zeugnis wird auch nur direkt an die behörde versandt. als person bekommst du dort keinen einblick.
Ja es wird das erweiterte Führungszeugnis abgerufen, jedoch war ich in einer ähnlichen Situation. Und nach Abfrage des "großen" Führungszeugnis kam trotzdem das OK vom Amt. Und ja "nur" ein Vergehen da es bestimmt mit einem Strafmaß unter einem Jahr oder einem entsprechenden Tagessatz geahndet wird.
da hast du recht. allerdings kommt es auch auf die behörde an, wo man sich bewirbt. beim JPA könnten schon probleme auftreten.
Hm. Könnte wohl sein dass er da wirklich auch auf die Einstellung des Sachbearbeiters angewiesen ist :/