horrido am 13.10.2007 um 18:23 Uhr
Welche Staatsangehörigkeit hat ein Baby, das über oder auf den Weltmeeren (Flugzeug/Schiff,Int. Gewässer) geboren wird? Es hat mit Sicherheit die Staatsangehörigkeit der Eltern, aber vielleicht auch die der Fluggesellschaft bzw. der Reederei?
Das Kind hat die Staatsangehörigkeit der Eltern, wenn deren unterschiedlich dann die des Vaters.

Selbst wenn das Kind in einem anderen Land geboren wird, hat es die Staatsangehörigkeit der Eltern.

Kindern deutscher Eltern steht die deutsche Staatsbürgerschaft zu, unabhängig vom Geburtsort. Dies gilt, wenn zumindest ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt Deutscher ist.
Bei anderen Staaten ist dies aber anders geregelt. In diesem Falle müßtest Du konkret nach einem bestimmten Fall nachfragen!
Kajjo am 13. Oktober 2007 18:52 Ergänzung: Staatsangehörigkeitsgesetz §4 (1)

Dito, d.h. bitte auch Antwort genau lesen: Das Transportmittel ist völlig unwichtig. Nur die Geburtsurkunde sieht dann halt interessant aus wegen des Geburtsorts. Ansonsten gilt wie gesagt: nur die Staatsangehörigkeit der Eltern zählt.
horrido am 13. Oktober 2007 19:40 OK, wieder was gelernt, danke.

Ein Kind bekommt, egal, wo es geboren wird, die Staatsangehörigkeiten beider Eltern. In Deutschland kann z.B. ein Neugeborenes, auch wenn seine Eltern beide Ausländer sind, Deutscher sein (=Soli-Gesetz), wenn wenigstens ein Elternteil 8 Jahre seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Ein in den USA geborenes Kind bekommt meines Wissens direkt auch die US-Staatsbürgerschaft. Mit dem Geburtsort hat also die Staatsangehörigkeit - zumindest in Deutschland - nicht allzu viel zu tun.
es gelten die hoheitsrechte des traegers des schiffes/ flugzeug.

Eigentlich wollte ich wissen was passiert wenn das Kind in keinem Land geboren wird. Bitte Frage genau lesen. bekommt es dann auch die Staatsangehörigkeit des "Transportmittels"?
Ein Kind bekommt seit den 70-er Jahren immer die Staatsbürgerschaft beider Eltern.