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Geburt im Niemandsland, Staatsangehörigkeit?

gefragt von horridohorrido am 13.10.2007 um 18:23 Uhr

Welche Staatsangehörigkeit hat ein Baby, das über oder auf den Weltmeeren (Flugzeug/Schiff,Int. Gewässer) geboren wird? Es hat mit Sicherheit die Staatsangehörigkeit der Eltern, aber vielleicht auch die der Fluggesellschaft bzw. der Reederei?


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anonym
beantwortet von ichweissnichts am 13. Oktober 2007 18:28
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Das Kind hat die Staatsangehörigkeit der Eltern, wenn deren unterschiedlich dann die des Vaters.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 13. Oktober 2007 19:43

Ein Kind bekommt seit den 70-er Jahren immer die Staatsbürgerschaft beider Eltern.


schurke
beantwortet von schurke am 13. Oktober 2007 18:32
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Selbst wenn das Kind in einem anderen Land geboren wird, hat es die Staatsangehörigkeit der Eltern.


Kajjo
beantwortet von Kajjo am 13. Oktober 2007 18:51
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Kindern deutscher Eltern steht die deutsche Staatsbürgerschaft zu, unabhängig vom Geburtsort. Dies gilt, wenn zumindest ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt Deutscher ist.

Bei anderen Staaten ist dies aber anders geregelt. In diesem Falle müßtest Du konkret nach einem bestimmten Fall nachfragen!

Kommentar von A8ff471a2a3e8d09d7a7a92e426cae63smallKajjo am 13. Oktober 2007 18:52

Ergänzung: Staatsangehörigkeitsgesetz §4 (1)

http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html


butz1510
beantwortet von butz1510 am 13. Oktober 2007 19:27
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Dito, d.h. bitte auch Antwort genau lesen: Das Transportmittel ist völlig unwichtig. Nur die Geburtsurkunde sieht dann halt interessant aus wegen des Geburtsorts. Ansonsten gilt wie gesagt: nur die Staatsangehörigkeit der Eltern zählt.

Kommentar von 86d4381edcd5a0694706aa3b6ed55ec6smallhorrido am 13. Oktober 2007 19:40

OK, wieder was gelernt, danke.


butz1510
beantwortet von butz1510 am 13. Oktober 2007 19:17
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Ein Kind bekommt, egal, wo es geboren wird, die Staatsangehörigkeiten beider Eltern. In Deutschland kann z.B. ein Neugeborenes, auch wenn seine Eltern beide Ausländer sind, Deutscher sein (=Soli-Gesetz), wenn wenigstens ein Elternteil 8 Jahre seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Ein in den USA geborenes Kind bekommt meines Wissens direkt auch die US-Staatsbürgerschaft. Mit dem Geburtsort hat also die Staatsangehörigkeit - zumindest in Deutschland - nicht allzu viel zu tun.





anonym
beantwortet von berlin47112 am 13. Oktober 2007 18:32
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es gelten die hoheitsrechte des traegers des schiffes/ flugzeug.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 13. Oktober 2007 18:40

Quelle?

Kommentar von 86d4381edcd5a0694706aa3b6ed55ec6smallhorrido am 13. Oktober 2007 19:02

Glaubst du also daß wenn ein Kind auf einem Schiff,das z.B. unter Spanischer Flagge fährt, sowohl deutsche (wegen der Eltern) als auch spanische (wegen dem Schiff) Staatsangehörigkeit hat?


horrido
beantwortet von horrido am 13. Oktober 2007 19:23
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Eigentlich wollte ich wissen was passiert wenn das Kind in keinem Land geboren wird. Bitte Frage genau lesen. bekommt es dann auch die Staatsangehörigkeit des "Transportmittels"?

Kommentar von BeWater am 19. November 2007 15:16

Ja klar es wird dann eigentum von Aeroflot airlines

Kommentar von BeWater am 19. November 2007 15:16

Ja klar es wird dann eigentum von Aeroflot airlines


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