Gebührenbescheid für Abschleppen nach 6 Mon.? Rechtens?

5 Antworten

Da steht bestimmt irgendeine Kontaktadresse / Telefonnummer drauf - warum fragst du nicht einfach mal bei der zuständigen Stelle nach? Die werden dir dann schon erklären, warum du jetzt noch einen Bescheid bekommst.

Ich könnte mir vorstellen, dass der Abschleppwagen schon vor Ort oder unterwegs dahin war und du daher noch für die entstandenen Kosten aufkommen sollst, zusätzlich zum Verwarngeld (auch wenn gar nicht abgeschleppt wurde). Also quasi Verwarngeld für das Falschparken und Gebührenbescheid für den ausgerückten Abschlepper.

Schwani 
Fragesteller
 14.09.2012, 10:48

Selbst wenn der Abschlepper unterwegs war, ich kann es ja nicht nachvollziehen, da ich ja schon weg war. Meine Frage ist, ob sie mir die Gebühren für den abgebrochenen Abschleppvorgang auferlegen können, ohne mich im Verwarngel-Schreiben darüber zu informieren, dass da ein Abschlepper unterwegs war.....

Es gibt einen Unterschied in der Verjährungsfrist zwischen Gebührenbescheiden fürs Abscheppen und den Bußgeldern.

Bei den Bußgeldern sind das in der Regel 3 Monate. Wenn Du da länger als 3 Monate nichts hörst (auch keinen Anhörungsbogen bekommst o.ä.) ist die Sache erledigt. Bei besonderen Delikten (Alkohol, Drogen) beträgt die Frist 6 Monate. Ein Anhörungsbogen unterbricht die Frist und die 3 Monate zählen dann erneut.

Bei den Kosten für das Abschleppen - dazu zählen auch die Kosten für eine Leerfahrt, wenn Du weggefahren bist, ehe der Abschleppwagen da war - sind die Fristen deutlich höher - und zwar 2 Jahre und zum Jahresende. Wenn der Vorfall also in diesem Jahr war, dann können diese Kosten noch bis Dez. 2014 eingefordert werden.

Schwani 
Fragesteller
 14.09.2012, 10:48

Selbst wenn der Abschlepper unterwegs war, ich kann es ja nicht nachvollziehen, da ich ja schon weg war. Meine Frage ist, ob sie mir die Gebühren für den abgebrochenen Abschleppvorgang auferlegen können, ohne mich im Verwarngel-Schreiben darüber zu informieren, dass da ein Abschlepper unterwegs war.....

mit der Verwarnung ist die Verjährung unterbrochen. Wenn Du die Verwahrnung bezahlt hast ist die Sache aber vom Tisch. Ich würde mich mit der Polizei mal in Verbindung setzen.

Grundsätzlich kann der Gebührenbescheid auch noch später kommen. Bei den hier geschilderten Umständen wäre ein Wiederspruch aber wohl angebracht.

das würd ich nicht bezahlen !!!! und wenn da noch was kommt, würd ich das ding zum Anwalt tragen