Gebühren für Lohnabschlag

3 Antworten

Ohne vertragliche Vereinbarung ist das sicher nicht zulässig. Wenn es eine Vereinbarung gibt und dadurch Kosten entstehen, ist es sicher in dieser Höhe nicht zulässig.

diese Regelung ist leider zulässig, nur: 47,00 Euro sind Wucher! Das entspricht 4,7% per Monat und somit 56,4% im Jahr. Strafbar!

ralosaviv  01.10.2012, 17:17

Was bist du denn für ein Rechenkünstler? 564,--€ Gebühren auf 12000,--€ Abschlag im Jahr sind die gleichen 4,7% wie 47€ von 1000€.

Der Vertag sagt folgendes:

Vorschusszahlungen werden nur Freuitags (Voranmeldung Donnerstags bis spätestens 16:00 Uhr) ausbezahlt. Die Vorschüsse können in Höhe der erarbeiteten Aufwandsentschädigung [...] nach Vorlage des unterschriebenen Stundennachweises gezahlt werden. Sollte außerhalb dieser Freitagstermine nach einem Vorschuss nachgefragt werden, werden wir eine Gebühr von EUR 2,50 für den Verwaltungsmehraufwand erheben. Des Weiteren wird eine Gebühr von EUR 2,50 pro EUR 50,- für Vorschusszahlungen als üblicher Kapitaldienst für erhöhte Bearbeitungsgebühren und als Zins erhoben, die über die Grenz von EUR 100,- hinausgehen.

Heisst bei 1000 EUR: 100 EUR frei; für 900 EUR : 18x50 = 45,00 EUR plus 2,50 Verwaltungsaufwand, also genau 47,50. Das ist auch, was mir abgezogen wird.

Frage bleibt immer noch: zulässig oder nicht? Und: kann ich das entsprechend in der Lohnsteuererklärung absetzen? Weil das sind immerhin 570,00 EUR / Jahr.

lG Thomas