Geblitzt mit 21 Km/h Innerorts was droht mir?

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Hallo baum5147,

wie der Bußgeldbescheid aussieht steht im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Dementsprechend lautet der Bußgeldbescheid wie folgt:


Tatbestandsnummer: 103762

Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um .21. (von 21 - 25) km/h.

Zulässige Geschwindigkeit: *).50. km/h.

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).71. km/h.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.4 BKat andere Kfz) Tab.: 703010

Bußgeld: 80 Euro (dazu kommen 28,50 Euro Verwaltungsgebühren)

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß


Der A Verstoß hat nur eine Auswirkung auf Dich, wenn Du noch in der Probezeit bist (was wie Du schreibst ja nicht der Fall ist). In diesem Fall müsstest Du dann ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen, dessen Kosten bis zu 400 Euro betragen können.


Schönen Gruß

TheGrow 

warum vertraust du nicht dem  Polizisten und läßt dir von einem Freund der keine Ahnung hat Storys erzählt. Du bekommst 80€ SAtrafe und 1 Pkt.

Bekommst 80 € mit bearbeitungsgebühren lag ich iwo bei 100 und einen Punkt.Ab 31 km/h innerorts gibt es 3punkte und 1 Monat Fahrverbot +Geldstrafe von 180€ oder so

TheGrow  11.03.2015, 12:29

Bekommst 80 € mit bearbeitungsgebühren lag ich iwo bei 100 und einen Punkt.Ab 31 km/h innerorts gibt es 3punkte und 1 Monat Fahrverbot +Geldstrafe von 180€ oder so

Ist nicht ganz richtig, die korrekte Antwort wäre:

Bekommst 80 € mit bearbeitungsgebühren lag ich iwo bei 100 und einen Punkt.Ab 31 km/h innerorts gibt es 2punkte und 1 Monat Fahrverbot + Bußgeld von 160,-plus Verwaltungsgebühren in Höhe von 28,50,- €

dekri  11.03.2015, 12:51

Ja ok das kann gut sein.Wusste das nicht mehr so genau,habe das nur mal geschrieben das er ungefähr weiß was auf ihn zu kommt.War ja nicht sooo falsch :D

1 Punkt, 80 Euro laut aktuellem Bußgeldkatalog.

Den Begriff "Führerscheinentzug" gibt es nicht.

Es gibt das Fahrverbot (Dauer: 1, 2 oder 3 Monate, Führerschein muss in amtliche Verwahrung gegeben werden, endet automatisch durch Zeitablauf) sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerschein wird eingezogen und vernichtet, Sperre von mindestens 6 Monaten für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, Neuerteilung muss beantragt werden).

Zu einem Fahrverbot kommt es in der Regel erst ab einer vorwerfbaren Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mindestens 31 km/h innerorts bzw. um mindestens 41 km/h außerorts. Beides ist bei dir nicht der Fall, du darfst also ohne Unterbrechung weiterhin ein Kraftfahrzeug führen.

In deinem Fall hat der Polizist beinahe vollständig recht. Allerdings handelt es sich bei den 80 Euro nicht um eine Strafe sondern um eine Geldbuße (auch wenn das gefühlt dasselbe sein mag).