Gast hat scheibe zerschlagen?

2 Antworten

Wenn du hast, deine Glasbruch- Versicherung.

(Hausrat)

Keine - soweit Du den Schädiger nicht mehr belangen kannst.

Außer Du hast eine Glasbruchversicherung und lieferst ( in betrügerischer Absicht ) gegenüber Deiner Versicherung eine falsche Schadenschilderung.