Führerscheinstelle wie lang speichert sie die daten?

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Hast du deine Fahrerlaubnis entzogen bekommen oder hast du einen Antrag auf Ersterteilung gestellt und dann die Ausbildung abgebrochen?


Die Frist richtet sich dabei nach den Tilgungsfristen, die auch für das Fahreignungsregister gelten (§ 29 StVG) und beträgt demnach z.B. für Ordnungswidrigkeiten 2 Jahre 6 Monate oder 5 Jahre (je nach Art der OWi) und 5 Jahre oder 10 Jahre bei Straftaten.

https://www.rechtsanwaelte-marienplatz.de/281-0-Speicherung-persoenlicher-Daten-nach-dem-Strassenverkehrsgesetz.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze einen B-, BE- und einen A2-Führerschein.

marcelgr  04.03.2021, 07:41

Hier geht es aber nicht um Straftaten/Ordnungswidrigkeiten, sondern um einen Antrag auf Fahrerlaubnis

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