Führerschein weg und seit 2 Monaten kein Bescheid.

4 Antworten

Hallo MrKlick

2 Monate sind normal, keine Sorge dein Strafbefehl bekommst du schon noch.

das wird auf dich zukommen:

1.) Strafe ca. 20-40 Tagessätzen (1TS=Monatsnetto/30). Wenn man unters Jugendstrafrecht fällt Sozialstunden. Dies KANN angewendet werden muss aber nicht.

2.) ca. 12 Monate FE-Entzug. Neubeantragung frühestens 3 Monate vor Sperrfristende möglich. (Kosten ca. 150€)

3.) Keine Punkte da Entzug wegen §§ 4 Abs 2 StVG. Bei Neuerteilung wieder punktefrei.

4.) Wenn BAK 1,6‰ oder mehr wird eine MPU nach §§ 13 Nr. 2 FeV angeordnet (ca. 420€), die kann aber nur nach Aufarbeitung bestanden werden. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig vorzubereiten.

5.) Strafbefehl in ca. 1-4 Monaten. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wird beim Verhängen der Sperrfrist berücksichtigt. Verhandlung recht unwahrscheinlich es sei denn bei Einspruch oder wenn du unters Jugendstrafrecht fällst.

6.) Du bist nicht verpflichtet, weitere Angaben bei der Polizei zu machen. Dies ist in der Regel (ohne anwaltliche Beratung) auch keinesfalls zu empfehlen.

7.) Vor Neuerteilung ist zwingend ein Seminar für Alkoholauffällige Kraftfahrer zu absolvieren, da in der Probezeit aufgefallen siehe NAFAPlus Kosten ca. 300€

8.) PZ ruht bei Entzug, Verlängerung der PZ auf 4 Jahre.

9.) Die Sperrfrist kannst Du über ein Seminar zur Sperrfristverkürzung, z.B. Mainz 77, um 1-3 Monate verkürzen

die Punkte 7 und 8 nur wenn noch Probezeit besteht

Ordnungswidrigkeiten verjähren nach 3 Monaten - Straftaten nach 30 Jahren.

Dein Führerschein liegt auf der Führerscheinstelle des Landratsamtes und zwar so lange, bis ein Richter entschieden hat für wie lange - oder ob du ihn überhaupt wieder bekommst (je nach Vorgeschichte).

Da bei soviel Alc eher was im Anzeigenbereich läuft, kann das noch eine Weile dauern - dir wird die bisher vergangene Zeit aber darauf angerechnet.

Hallo, Dein FS befindet sich bis zum Abschluß des Verfahrens bei der Ermittlungsakte....da zu erwarten ist,daß er für länger entzogen wird,kann es auch etwas dauern,bis der Strafbefehl eintrifft....dieser kommt in der Regel per Einschreiben,also keine Panik,der kommt garantiert. Nach Abschluß des Verfahrens wird das Ding wahrscheinlich vernichtet,den alten bekommst Du bei einer Neuerteilung nicht wieder,da wird ein neuer ausgestellt.... Fragen kannst Du an die Staatsanwaltschaft richten.... MfG

Warum rufst Du nicht bei der Polizei an und fragst einfach? Dann weißt Du auch gleich wie das mit der MPU abläuft falls Du eine machen mußt usw. Tut mir leid für Dich ;-)