Führerschein unrechtmäßig erteilt bekommen!?

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Fährt er also ohne eine Fahrerlaubnis?

Nein. Die Führerscheinstelle hat ihm eine Fahrerlaubnis erteilt, daher darf er Auto fahren. Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist ein begünstigender Verwaltungsakt (VA) nach § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Das rechtswidrige Zustandekommen dieses VAs ist zunächst einmal zweitrangig, denn auch ein rechtswidriger VA muss beachtet werden, solange er nicht aufgehoben oder nichtig (= von Anfang an unwirksam) ist, § 43 VwVfG.

Aber: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein rechtswidriger begünstigender VA auch noch nach Jahren zurückgenommen werden, § 48 VwVfG (https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html).

Die passende Rechtsgrundlage findet sich in § 48 Abs. 3 VwVfG, wonach die Behörde den Betroffenen grundsätzlich für den Vermögensnachteil entschädigen muss, den dieser durch sein Vertrauen auf den zurückgenommenen VA nun erleiden muss. Dieses Vertrauen muss aber schutzwürdig sein, und hier verweist Abs. 3 Satz 2 auf Abs. 2 Satz 3, in dem Fallgruppen aufgezählt werden, bei denen grundsätzlich von nicht schutzwürdigem Vertrauen ausgegangen wird. Hier einschlägig wäre die Nr. 1:

wenn er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat

Das bedeutet, die Behörde könnte die Fahrerlaubnis sogar mit Wirkung für die Vergangenheit zurücknehmen – was auf eine eventuelle Strafbarkeit nach § 21 StVG meines Erachtens keinen Einfluss hätte –, ohne dass er dafür entschädigt werden muss.

Die Sache mit dem FS ist ca.: 13 Jahre her, ist das verjährt?

Nein, denn es zählt nach § 48 Abs. 4 VwVfG der Zeitpunkt der Kenntnisnahme von Tatsachen, die die Rücknahme des VAs rechtfertigen. Diese Frist beträgt grundsätzlich ein Jahr ab Kenntnis der Behörde, im Fall des Absatzes 2 Nr. 1 kann ein VA aber zeitlich unbeschränkt zurückgenommen werden.

Soweit zur Theorie. Praktisch wird es schwer sein, nach 13 Jahren so etwas nachzuweisen, zumal auch die damit verbundenen Straftaten nach §§ 332, 334 StGB längst verjährt sein sollten, sodass hier auch kein allzu großer Ermittlungseifer mehr vorhanden sein wird, falls der Prüfer das nicht danach noch häufiger praktiziert hat...

Alles in allem solltest du dich mit solchen Behauptungen in der Öffentlichkeit zurückhalten, denn solange das nicht bewiesen ist, kommt eine Strafbarkeit nach § 186 StGB wegen übler Nachrede in Betracht oder ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 186 StGB.

jenshiller 
Fragesteller
 18.03.2015, 09:39

Also, zuerst mal bedanke ich mich ganz herzlich für die scheinbar qualifizierte und def. ausführliche Antwort. Ich muss ggf. noch erwähnen, dass ich dem Kollegen helfen will und es mir hier eher darum ging, ob wir als Unternehmen welches ihn als Kraftfahrer beschäftigt und mich selbst, als Vorgesetzten, in irgendeiner Art tätig werden müssen.

Der Kollege kann sich schon verständlich ausdrücken und von daher liegt hier auch kein Missverständnis vor, seine Ehefrau (deutsch) ist auch bei uns beschäftigt und hat das bestätigt. Die Sache lief schon so wie von mir beschrieben und unter den damaligen, hier in der Gegend angekommenen, Wirtschaftsflüchtlingen war das auch bekannt. Da verleumde ich niemanden, dass kommuniziere ich bei Bedarf vor jeder Behörde. Ich bin auch nicht der Blockwart, der dem Prüfer in die Hacke fahren möchte. Ich bedanke mich ganz herzlich für die Mühen und wenn ich auch mal helfen kann, einfach Fragen fragen :-) Danke

Jens

Natuerlich hat er einen gueltigen Fuehrerschein, den koennte er nur verlieren, wenn da nachtraeglich irgendwas raus kommen wuerde offiziell, dass da was nicht mit rechten Dingen gelaufen ist.

Strafbar waere der Betrug fuer ihn nach 13 Jahren sicher nicht mehr.

Aber woher wollt ihr denn so genau wissen, was genau abgelaufen ist damals, ward ihr denn dabei? Wohl eher nicht und du schreibst ja auch selbst, dass derjenige nicht das beste Deutsch spricht, vielleicht beruht das ganze einfach auf einem Missverstaendnis. Wenn er den Fuehrerschein hier in Deutschland gemacht hat, da halte ich es eher fuer schwierig, einen Pruefer zu bestechen, das sind Leute, die verlieren ihren Job und ihre Zulassung, wenn sie sich auf so was einlassen und es raus kommt. Und das alles riskieren, fuer einen Hundert Euro Schein oder so (so reich wird derjenige damals auch nicht gewesen sein?). Zumindest waere es grosser Zufall, wenn man das heute noch nachvollziehen und rausfinden koennte und dem Pruefer das einwandfrei nachweisen. Und so lange hat er einen korrekt erworbenen Fuehrerschein.

 

Es ist ja nun so, dass ein einfach eine gewisse Anzahl von fertigen Fragen gibt und eine gewisse Anzahl davon muss man im Test beantworten. Dazu braucht man nicht mal unbedingt gut Deutsch zu koennen, wenn man das durch sein Gedaechtnis ausgleichen kann. Die Schilder und Verkehrsregeln sind international und wenn ihm vielleicht der Fahrlehrer etwas auf die Spruenge geholfen hat wegen der Fragen und man hat ja die ganzen Bogen mit den richtigen Antworten zur Verfuegung. Vielleicht habt ihr das einfach etwas missverstanden und er hat nur gesagt, der Fahrlehrer hat ihm gesagt, was die Antworten sind. Das ist aber kein Betrug, sondern ja so ueblich. Nur welche Fragen davon genau dran kommen, darf man ihm nicht sagen.

Ich kenne hier einige Amerikaner (Kinder von Militaerangehoerigen), die machen hier in Deutschland auch ihre Fahrschule ohne ausreichende Deutschkenntnisse, halt nur so ein bisschen. Das ist kein Problem. Der Fahrlehrer erklaert die Praxis und Theorie auf Englisch und geht eben die Theoriefragen etwas gruendlicher mit denen durch, und dann merken sie sich halt die Bilder und etwas vom Text und wissen, was sie ankreuzen muessen. Und sie wissen es ja schon, weil sie eben alles gelernt haben, nur eben in anderer Sprache.

Wie ihr euch verhalten sollt? Na wie immer halt. Arbeitet mit dem Mann zusammen wie immer und was in der Vergangenheit passiert ist oder nicht, das weiss keiner so genau und geht auch niemanden was an. Und da sollte man auch nicht mehr dran ruetteln. Zumindest ihr als Kollegen nicht. Man kann sehr viel Unheil mit falschen Vermutungen und Unterstellungen anrichten. Und in langjaehrigen Erzaehlungen insbesondere mit wackeligen Uebersetzungen kann aus einer Muecke mal ganz schnell ein mordender Elefant werden.

jenshiller 
Fragesteller
 18.03.2015, 09:42

Moins, hier bedanke ich mich ebenfalls für die Mühe. Wir wissen es vom Kollegen selbst (kaum lesen bzw. schreiben zu können, bedeutet ja nicht, dass er nicht sprechen kann) und seine damalige und heutige Frau, welche ebenfalls bei uns beschäftigt ist, hat es bestätigt.

Ziel war es hier für mich zu erfahren, ob wir ihn weiter als Kraftfahrer beschäftigen können oder nicht. Er ist 40 Jahre alt, ungelernt, hätten wir ihn entlassen müssen, wäre er ein Sozialfall und das wollten und werden wir verhindern.

Nochmal danke für deine Mühen und die plausiblen Beispiele.

doch er hat die fahrerlaubnis, wieso auch nicht. die wussten ja damals nicht, dass er geschummelt hat.  also hat er den führerschein bestanden und fertig.

was man da heute noch machen kann, keine ahnung.  ich wüsste aber auch nicht, wieso man da wieder staub aufwirbeln muss.  1. ist das ganze ewig her und sicher nicht mehr beweisbar und 2. wenn ihr zufrieden mit ihm seid, ist doch alles gut,  du musst ihn jetzt nicht verachten...

Hat er einen gültigen Führerschein? wenn Ja ist es völlig egal wie der erworben wurde solang er nunmal Gültig ist darf er auch Fahren

jenshiller 
Fragesteller
 13.03.2015, 17:29

Ist dem so? Ich fürchte nicht......glücklicherweise fährt er nicht, wie Sie schreiben...:-(

§ 187 STGB

jenshiller 
Fragesteller
 13.03.2015, 17:31

Nein, leider passt der nicht :-( Dennoch danke ich für die Mühe

dv946  13.03.2015, 19:34
@jenshiller

Leider passt er doch.Das könnte eine Verleumdungsklage nach sich ziehen.Zu beweisen ist sicher nichts.Auch wenn es so gewesensein sollte,lass die Sache ruhen.