Führerschein (Listennummer?)

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Der § 49 FeV unterscheidet zwischen Führerschein- Nr. und Fahrerlaubnis-Nr.

1.) die Nummer des Führerscheins, bestehend aus der Fahrerlaubnisnummer und der fortlaufenden Nummer des über die Fahrerlaubnis ausgestellten Führerscheins (Führerscheinnummer), oder die Nummer der befristeten Prüfungsbescheinigung, bestehend aus der Fahrerlaubnisnummer und einer angefügten Null,

2.) die Nummer der Fahrerlaubnis, bestehend aus dem vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilten Behördenschlüssel der Fahrerlaubnisbehörde sowie einer fortlaufenden Nummer für die Erteilung einer Fahrerlaubnis durch diese Behörde und einer Prüfziffer (Fahrerlaubnisnummer),

Die unter der Ziff. 5 auf der Vorderseite des Kartenführerscheins eingetragene Buchstaben-/ Zahlenkombination ist die Führerschein-Nr. (beinhaltet auch die Fahrerlaubnisnummer)