Fristlose Kündigung nach ordentlicher Kündigung durch Mieter

5 Antworten

die frage ist etwas wirr.

die Kündigung muß schriftlich erfolgen und nachweislich zugestellt werden.

wenn der mieter gekündigt hat und 14 tage vor dem auszug eine fristlose kündigung kommt hat das überhaupt keine bedeutung. die ausserordentliche kündigung wird in der regel fristlos und gleichzeitig mit dreimonatsfrist ausgesprochen. eine kündigung kann aber nur durchgesetzt werden im rahmen einer räumungsklage. und die ist nicht in 2 wochen durchzuziehen. um die mietminderung wirst du dich noch streiten müssen, wenn der vermieter eine kaution hat. ganz gemeine vermieter versuchen auch bei auszug auf vermieterpfandrecht zurückzugreifen

fianna74 
Fragesteller
 13.11.2008, 10:25

In diesem Fall ist es so, dass wir in dem Haus nur insgesamt 5 Monate gewohnt haben, bereits einen Monat nach Einzug wieder ordentlich gekündigt, die Kündigungsfrist endet nach 3 Monaten zum 30.11. Da wir schon von Beginn an wußten, dass wir wieder ausziehen werden hat der Vermieter keine Kaution erhalten- hat er auch nie beanstandet, bzw. mit irgendeinem Wort angemahnt. Schäden sind auch keine entstanden, nur die zahlreichen die vom ersten Tag an vorhanden waren! Da wollte er kein Übergabeprotokoll erstellen, bzw. ein von uns erstelltes unterzeichen. Wir hatten also gute Gründe keine Kaution zu zahlen und bald zu kündigen, auch wenn natürlich die Kautionsverpflichtung durch den Mietvertrag bestand. Nun will plötzlich der Vermieter 2 Tage vor unserem Auszug noch die volle Kaution von uns haben und droht mit 'erneuter fristloser Kündigung', falls er sie bis dahin nicht haben sollte. Es liegt uns jedoch keine 'erste' fristlose kündigung vor, wir haben nur zweimal die Miete etwas gekürzt, wegen Heizungsausfall, worüber er stets informiert war. ER hätte schon etwas von einer fristlosen Kündigung: das Haus liegt weit weg von der Großstadt, die Qualität ist nicht besonders und bereits uns wurde vorher von einer Maklerin gesagt, dass diese Häuser sich nicht so schnell an den Mann bringen lassen, es in dieser Lage länger dauert bis sowas vermietet wäre usw. Würde er also fristlos kündigen, hätte er Anspruch auf Schadensersatz von uns, da er behaupten kann, dass er wegen uns dann Mietausfälle hat die nächsten Monate, wo sich kein neuer Mietinteressent findet.

fianna74 
Fragesteller
 13.11.2008, 10:26

In diesem Fall ist es so, dass wir in dem Haus nur insgesamt 5 Monate gewohnt haben, bereits einen Monat nach Einzug wieder ordentlich gekündigt, die Kündigungsfrist endet nach 3 Monaten zum 30.11. Da wir schon von Beginn an wußten, dass wir wieder ausziehen werden hat der Vermieter keine Kaution erhalten- hat er auch nie beanstandet, bzw. mit irgendeinem Wort angemahnt. Schäden sind auch keine entstanden, nur die zahlreichen die vom ersten Tag an vorhanden waren! Da wollte er kein Übergabeprotokoll erstellen, bzw. ein von uns erstelltes unterzeichen. Wir hatten also gute Gründe keine Kaution zu zahlen und bald zu kündigen, auch wenn natürlich die Kautionsverpflichtung durch den Mietvertrag bestand. Nun will plötzlich der Vermieter 2 Tage vor unserem Auszug noch die volle Kaution von uns haben und droht mit 'erneuter fristloser Kündigung', falls er sie bis dahin nicht haben sollte. Es liegt uns jedoch keine 'erste' fristlose kündigung vor, wir haben nur zweimal die Miete etwas gekürzt, wegen Heizungsausfall, worüber er stets informiert war. ER hätte schon etwas von einer fristlosen Kündigung: das Haus liegt weit weg von der Großstadt, die Qualität ist nicht besonders und bereits uns wurde vorher von einer Maklerin gesagt, dass diese Häuser sich nicht so schnell an den Mann bringen lassen, es in dieser Lage länger dauert bis sowas vermietet wäre usw. Würde er also fristlos kündigen, hätte er Anspruch auf Schadensersatz von uns, da er behaupten kann, dass er wegen uns dann Mietausfälle hat die nächsten Monate, wo sich kein neuer Mietinteressent findet.

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. DIe Kündigung Deines Vermieters nachdem Du gekündigt hast kann ich so auch nicht nachvollziehen, ist Quatsch.

fianna ich kann dich beruhigen. durch die nachgeschossene fristlose kündigung entsteht allenfalls schadensersatzpflicht bis zu dem tag, da ihr eh gekündigt habt. also eine zahlpflicht über den 20.11. hinaus ist zu verneinen. ich finde es immer wieder schön, wenn ein gieriger vermieter sich in einem solchen rechtsmißverständnis verfängt.

wegen der kaution würde ich an deiner stelle auch weiterhin gegen den mietvertrag verstoßen. die kaution dient als sicherheit für mietschäden. da die vorhandenen mietschäden bei einzug nicht durch unterschrift bestätigt wurden würde die forderung nach kaution auch gegen treu und glauben verstoßen. denn die weigerung kann nur bedeuten, daß diese schäden euch als neuem mieter bei auszug anhängig gemacht werden sollen. ich hoffe ihr habt den zustand bei einzug nicht nur festgehalten sondern auch zeugen und bilder.

viel glück in der neuen wohnung.

Danke Obelhicks! Ich hätte mich auch gewundert, wenn 2 Tage vor Ablauf unserer regulären Kündigung eine fristlose Kündigung noch etwas bringen würde. Ich bin mir ziemlich sicher, dieser Vermieter würde die Kaution dann erstmal volle 6 Monate lang einbehalten...Zudem er in seinem Mietvertrag auch so eine schöne, aber zum Glück ungültige, Renovierungsklausel eingebaut hat, die lautet: "Bei Auszug ist das Haus komplett fachmännisch weiß gestrichen zu übergeben. Alle vorhandenen Mängel und Beschädigungen sind vom Mieter zu beheben". Wir werden besenrein übergeben und freuen uns schon auf die neue Wohnung mit (bisher) netten Vermietern und normalem Mietvertrag :-)

eine Kündigung muss schriftlich zugestellt werden...

und dann wäre die nächste Frage, warum nicht der volle Mietbetrag gezahlt wurde..

und eine fristlose Kündigung 2 wochen vor Frist der ordentlichen Kündigung auszusprechen und durchzusetzen betrachte ich als sinnlos..