Freund ist auf mein Autodach gesprungen, wer muss zahlen?

10 Antworten

Er muss selbstverständlich zahlen. Wenn er sich nach wie vor standhaft weigert, drohe ihm mit einer polizeilichen Anzeige und zieh das auch durch, falls erforderlich. Er wird Dir dann zwar wahrscheinlich die Freundschaft kündigen, aber wer solche "Freunde" hat, braucht keine Feinde mehr!

"Verjährt" ist der Vorfall sicher nicht. Für die Schadensregulierung wäre theoretisch seine Haftpflichtversicherung zuständig (sofern er eine hat), allerdings hat er den Schaden mutwillig verursacht, und da wird ihm die Versicherung sicher aussteigen.

snari 
Fragesteller
 05.11.2015, 10:46

Die Freundschaft ist schon vorbei. Ich hab ihn normal darauf angesprochen, versucht das normal zu regeln worauf hin er nur meinte diese freundschaft ist vorbei. Über ne Anzeige wäre ich nicht sehr froh.... Ich versuche am Freitag nochmal mit ihm darüber zu sprechen Vielen Lieben Dank!

Hallo,

der Schädiger muß zahlen. Aber wenn er einen guten Anwalt hat, wird dieser wahrscheinlich darauf verweisen, daß seit der Tat und ihrer Entdeckung drei Wochen liegen. Außerdem würdest Du gefragt werden, wieso Du dem Treiben so lange tatenlos zugesehen hast - du saßt schließlich im Auto, als Dein Kumpel auf diesem spazierenging - und ihn nicht gehindert hast, auch noch aufs Dach zu steigen. Vielleicht dreht er den Spieß sogar um und erzählt etwas von unterlassener Hilfeleistung, weil sich Dein Kumpel im angetrunkenen Zustand auf dem Auto hätte verletzen können. Also ich schätze mal, daß Du zwar theoretisch im Recht bist, das aber wahrscheinlich kaum durchsetzen kannst. Am besten, Du versuchst Deinen Kumpel in einem freundlichen Gespräch davon zu überzeugen, sich wenigstens an den Kosten zu beteiligen. Ansonsten kannst Du Dein Glück vor Gericht versuchen; darfst Dich aber nicht wundern, wenn es am Ende heißt: Außer Spesen nichts gewesen. Auf eine Versicherungsleistung wirst Du wohl vergeblich hoffen. Auch eine eventuelle Vollkaskoversicherung würde sich wahrscheinlich weigern: Du warst schließlich dabei, als er den Unsinn machte. Sie könnten Dir dann grobe Fahrlässigkeit vorwerfen oder ähnliche Dummheiten.

Wahrscheinlich mußt Du entweder die Werkstattkosten bezahlen oder lernen, mit den Beulen zu leben. 

Alles Gute,

Willy

snari 
Fragesteller
 05.11.2015, 10:48

Tatsächlich wollte ich gerade losfahren als er das gemacht hat, daraufhin bin ich sofort ausgestiegen und habe ihn angeschrien, was der unsinn soll. Kann man mir da wirklich so einen strick draus drehen?

Willy1729  05.11.2015, 10:55
@snari

Hallo, 

so, wie Du es geschildert hattest, klang es so, als hättest Du mit Freunden im Auto gesessen, während er sich noch auf der Motorhaube tummelte. Ich glaube nicht wirklich, daß Du Dich wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten mußt, wollte nur darauf aufmerksam machen, welche Winkelzüge eventuell möglich wären, um sich vor dem Zahlen zu drücken und daß recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind. Die Sache kann so oder so ausgehen. Es kommt auch darauf an, wie standhaft Deine Zeugen sind. Vielleicht möchten sie es sich mit dem Kumpel nicht verscherzen und behaupten vor Gericht, das nicht so richtig mitbekommen zu haben oder etwas in dieser Richtung. Vielleicht wird das aber auch nicht unbedingt so furchtbar teuer. Es gibt doch spezielle Werkstätten, die sich aufs Ausbeulen verstehen und das relativ preiswert anbieten. Laß Dir doch erst mal ein paar Angebote machen - Fragen kostet nichts. Der Weg über das Gericht ist lang und ungewiß.

Alles Gute,

Willy

snari 
Fragesteller
 05.11.2015, 11:04
@Willy1729

Achso nein, zuschauen tu ich bei sowas nicht, so war das meinerseits natürlich nicht gemeint. Da hätte ich mich wohl genauer Ausdrücken müssen. Ja der Weg übers Gericht ist lang und nicht das was ich will. Es sind ja nur leichte Dellen, die man mit Sicherheit auch kostengünstig ausbeulen lassen kann. Mir geht es nur darum, dass er sich da jetzt wirklich Quer stellt und meint, ich möchte ihn da ausnehmen. Ich will nur auf der Sicheren Seite sein.. 

Vielen lieben Dank und liebe Grüße

Willy1729  05.11.2015, 11:15
@snari

Daß sich Dein Kumpel querstellt, tut mir sehr leid für Dich. Ich kann Deine Verärgerung verstehen. Zumindest kannst Du Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatten - das kostet Dich nichts. Auch wenn es am Ende womöglich zu nichts führt, muß sich Dein Kumpel auf jeden Fall erklären, hat Formularkram und auch ein bißchen Ärger - kommt also nicht völlig ungeschoren davon. Vielleicht versuchst Du es erst mal so.

Alles Gute, Willy

die Rechtslage ist eindeutig- der Freund ist dir gegenüber Schadensersatzpflichtig- wobei dieser das aus eigener Tasche bezahlen müsste, denn z.B. seine Privathaftpflicht (wenn vorhanden) würde das bei Vorsatz nicht übernehmen. Wenn dieser nicht freiwillig zahlt müsste ein Gericht seine Schuld feststellen- wobei mit den Zeugen und durch Prüfung eines Gutachters sicherlich die Schuld festgestellt werden könnte.

snari 
Fragesteller
 05.11.2015, 10:50

Ohje so ein Aufwand... auf Anzeige und Gericht und all das würd ich lieber verzichten :( trotzdem vielen dank!

Natürlich muss dein Kumpel zahlen. Bei dir käme nur die Vollkaskoversicherung in Frage, wenn du denn eine hast.

snari 
Fragesteller
 05.11.2015, 10:32

Habe ich (glücklicherweise) Allerdings bin ich nicht wirklich glücklich, dass ich dann für einen Schaden für den ich nichts kann, hochgestuft werde! Da kommt mir die Versicherung dann teurer als der gesamte Schaden! Vielen Lieben Dank für deine Antwort!

Wer muss zahlen?

Der Verursacher.

Kanns sein dass meine Versicherung das übernehmen muss bzw ich selbst, weil es mir erst 3 Wochen später aufgefallen ist?

Nö.

Oder ist er dazu verpflichtet, weil er ja vorsätzlich auf mein Auto drauf ist, ist ja immerhin Sachbeschädigung, ist es überhaupt nach 3 Wochen noch nachweisbar?

Hast du nicht gerade gesagt, du hättest Zeugen?

snari 
Fragesteller
 05.11.2015, 10:49

Ja ich habe zwei Zeugen, aber ist es denn dann nachweisbar dass der schaden dann von ihm war? Vielen Dank

kevin1905  05.11.2015, 13:06
@snari

Die Glaubwürdigkeit deiner Zeugen zu bewerten wäre im Ernstfall die Aufgabe des Gerichts, nicht meine.