Freund hat Laptop vertkauft und zahlt nicht weiter.

13 Antworten

Also entgegen vieler Antwortgeber hier, die da gleich POLIZEI schreien, für die Polizei ist das gar nichts. Weder Diebstahl, noch Betrug, noch sonstwas.

Was ist eine reine zivilrechtliche Forderung, welche Du auch zivilrechtlich eintreiben musst, Also, Mahnen, Mahnbescheid, Klagen, Vollstreckung, mit all dem Pipapo.

Nur weil Du die Rechnung bezahlst, heißt das zudem noch lange nicht, dass Du auch der Eigentümer bist.

Du hast für Deinen Freund ein Laptop gekauft und bist für Ihne eine Ratenzahlungsverpflichtung eingegangen (ich nehme mal an, weil er selbst das nicht bekommen hätte???????).

Und als Ihr Euch dann getrennt habt, hast Du zugestimmt, das er das Ding mitnimmt, aber an Dich zahlen muß.

Auch mündliche Abmachungen sind Abmachungen. Du hast mit dem quasi einen Ratenzahlungsvertrag gemacht, er bekommt das Teil und zahlt an Dich in Raten.

Nein, er zahlt nicht die Raten an Dich, die er Otto zahlen musste, das sind 2 völlig verschiedene Dinge. Otto geht das nichts an, was Du mit dem ausmachst, Hauptsache Du zahlst brav die raten an Otto. Und den geht das rechtlich nichts an, was Du mit Otto zu schaffen hast.

Ober den den dann verkauft oder nicht, ist alleine sein Tee, er muß nur seine Ratenzahlung erfüllen, Du bist jetzt in etwa seine Bank.

Die erfüllt er nicht, also treibs ein, das Geld.

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Für die, die mit dem Kopf schütteln: Wenn das Diebstahl wäre, dann würde die Fragestellerin dies auch gegenüber Otto bereits strafrechtlich verfolgbar durchgeführt haben, denn sie hat den Laptop an ihren Freund verkauft, während sie noch Raten zu zahlen hatte - kann nicht sein, oder? Eben, darum, logisch.

Dein Freund wird sich einer Unterschlagung strafbar gemacht haben. Lies bitte mal Deinen Vertrag mit Otto. Bei Ratenzahlungen ist das üblich. daß der Gegenstand bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt; nennt man Lieferung unter Eigentumsvorbehalt. Die Person, welche den Klapprechner jetzt in Besitz hat (Besitz ist die tasächliche Sachherrschaft und vom Eigentum zu unterscheiden)ist durch den Kauf auf keinen Fall Eigentümer geworden, da der Verkäufer keine Verfügungsmacht über den Gegenstand hatte. Somit hat der Eigentümer einen Herausgabeanspruch gegen den Besitzer.

Du könntest erstmal mit ihm reden. Und dann könntest Du per Anwalt (oder Inkasso) versuchen, Dein Geld zu bekommen - aber erstmal alles auf Deine Kosten. Oder Du schreibst das Geld einfach ab und lernst was draus. Sooo viel kann ja nicht mehr übrig sein - ein Laptop ist ja innerhalb weniger Monate abbezahlt (wobei mir ein Rätsel ist, warum man sich sowas kauft, wenn man sich das nicht leisten kann...)

So lange der Laptop durch in nicht abbezahlt war, gilt er als dein Eigentum. Bzw, solange der laptop bei Otto nicht abbezahlt war, war er deren Eigentum. Dein Freund durfte diesen also nicht einfach so verkaufen. Er muss diesen weiterhin bezahlen. ich würde ihm das so sagen und falls er sich weigert, eine Anzeige bei der Polzei in Betracht ziehen. Sag aber nicht, das du ihm den Laptop geschenkt hast. Sag ihnen, du hast den Laptop deinem Freund zur Nutzung überlassen.

da im Kaufvertrag dein Name steht, bist du auch der Eigentümer des Gerätes. Also dürfte er das Notebook nicht verkaufen. Am besten gehst du zur Polizei.............Aber eines Verstehe ich nicht:

Warum bezahlst du für dein Freund, wenn er selber das Geld zur Verfügung hat????

Zashi 
Fragesteller
 13.01.2011, 16:15

Schufa :/