Freibetrag für P-konto bei Unterhaltspflicht
Hallo ich habe ein P-konto und bin meinem sohn unterhaltspflichtig die sparkasse braucht um den freibetrag zu erhöhen eine bescheinigung die sparkasse sagt beim amtsgericht ich habe auch dort angerufen das amtsgericht meint bei der familienkasse da habe ich auch angerufen die sagen sie hätten damit nichts zu tun könnt ihr mir weiterhelfen und mir sagen wo ich diese bescheinigung letztendlich bekomme und ob nicht die vaterschafts anerkennung oder die geburtsurkunde meines sohnes reicht vielen dank für eure hife
3 Antworten
ich habe auch ein p-konto bei mir war das auch so ich bin auch unterhaltspflichtig ich war gestern bei einer Schuldnerberatung ( anwalt) die bescheinigung §850K habe ich dort bekommen und wurde gleich ausgefüllt und ab zur sparkasse
wende dich doch unter Vorlage deiner Unterlagen an eine anerkannte Schuldnerberatung deines Wohnortes und lasse folgende Bescheinigung - http://www.f-sb.de/service_ratgeber/pkonto/P-Konto_Bescheinigung_2011.pdf - dir bestätigen.
Vielleicht Finanzamt wg. freibetrag. hätte auch gedacht das gericht ist zuständig.