Frage zum Stationswechsel in der Altenpflege

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Falls vorhanden: Betriebs- bzw. Personalrat. Ansonsten die Sache mit einem Rechtsanwalt besprechen, der sich im Arbeitsrecht auskennt.

Entscheidend ist, ob die Arbeit auf einer anderen Station mit der bisher ausgeübten Tätigkeit vergleichbar ist und was die Regelungen des Arbeitsvertrages sowie evtl. einer anwendbaren Betriebsvereinbarung bzw. des Tarifvertrages vorsehen. Sofern es sich um identische Tätigkeiten am gleichen Ort handelt, dürfte die Anweisung des Arbeitgebers vom Direktionsrecht gedeckt sein.

das hast du zu akzeptieren.....wo kämen wir dahin wenn -jeder - daraus eine "staatsaktion- machen würde....

Fielding89 
Fragesteller
 02.09.2012, 19:02

Wenn man die Frage ordentlich durchgelesen hätte, wüsstest du dass es nicht um mich geht. Und solche Antworten kann man sich sparen ;)

Hallo Fieding, einen wechsel innerhalb eines Hauses auf Anordnung der PDL oder Heimleitung muß leider befolgt werden und man kann nur mit einem Versetzungsantrag, um zurück zur vorigen Station zu gelangen, agieren bzw. reagieren. Ihr habt alle einen Arbeitsvertrag in dem, fast immer ,nur das Haus in dem ihr Arbeitet, aber nicht die Station oder Abteilung stehen und so hat man kein Anrecht auf den Verbleib.Da die PDL und die Chefin zusammen das so beschlossen hat wird es einen Grund geben, oft steht bei solchen Maßnamen Qualitätsverbesserung im Vordergrund.