Frage zum Grundgesetz (Art 79,), wie ist eine Abschaffung unserer Demokratie dann überhaupt müblich
Hallo zusammen,
Ich lerne gerade für meine Schulaufgabe in Sozialkunde. Mir ist dabei folgendes aufgefallen: Da Hitler ja damals das Grundgesetz der Weimarer Republik irgendwie außer Kraft gesetzt hat, (War es nicht glaub ich durch den Reichstagsbrand?), hat man unser GG ja durch den Artikel 79 Abs. 3 geschützt
" Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung [...] oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Im Artikel 20 steht: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Meine Frage jetzt: Laut Art. 79 Abs 3 kann man ja dann die Demokratie eigentlich niemals abschaffen. Wie will das dann die NPD überhaupt machen? Oder kann man den Art 79 irgendwie umgehen?
11 Antworten
Hitler hat die Weimarer Verfassung nie aufgehoben. Vielmehr galt die Weimarer Verfassung formal weiter bis 1945. Aber die Verfassung wurde durch etliche neue Gesetze, Verordnungen (von denen etliche direkt gegen die Verfassung verstießen...) faktisch aufgehoben. Die demokratischen Grundrechte waren durch Notverordnungen ("Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" nach dem Reichstagsbrand, und andere) faktisch außer Kraft gesetzt.
Bei diesen Diskussionen über die Standhaftigkeit von Verfassungen sollte man sich grundsätzlich nie an Formalien festhalten.
Wichtig ist nicht der Schutz der Verfassung durch eigene Verfassungsartikel oder Gesetze.
Wichtig ist vielmehr die Stabilität der Organisationen, deren Aufgabe es ist, verfassungskonform zu handeln (Politik, Parlament, Justiz, Behörden).
Sobald in diesen Organisationen das Bewusstsein um die Wichtigkeit des verfassungskonformen Handelns nicht mehr da ist, wird die Verfassung Zug um Zug konterkariert und außer Kraft gesetzt. Dann kann in den Artikeln ganz viel drin stehen, wenn der Tag lang und der Mond hell ist. Denn Tatsache ist: wenn es niemanden gibt, der sich noch um die Verfassung schert, und wenn niemand die Behörden und die Politik dazu zwingt, verfassungskonform zu handeln, dann ist die Verfassung nur noch wertloses Papier. Die wunderschönen Dinge, die dann darin stehen, interessieren einfach niemanden mehr.
, selbst die kleine KPD-Abgeordneten gaben die Zustimmung.
KPD-Abgeordnete konnten bei der Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz nicht zustimmen - man hatte sie vorsichtshalber verhaftet. Die SPD-Angeordneten stimmten übrigens als einzige gegen das Gesetz.
http://www.dhm.de/lemo/html/nazi/innenpolitik/ermaechtigungsgesetz/
Die Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz gab es damals noch nicht. Es gab die Weimarer Republik und die Weimarer Reichsverfassung. Diese hat dem Präsidenten relativ viele Rechte übertragen und ermöglichte, einen Notstand auszurufen. Über diesen ließen sich zahlreiche Grundrechte mit Notstandsverordnungen aushebeln.
Nach Auffassung einiger Verfassungsrechtler ist es möglich, eine neue Verfassung unbeachtlich der Ewigkeitsklausel zu schaffen. Dies würde aber breite Mehrheiten in der Bevölkerung benötigen.
Sry.
Nach Auffassung einiger Verfassungsrechtler ist es möglich, eine neue Verfassung unbeachtlich der Ewigkeitsklausel zu schaffen. Dies würde aber breite Mehrheiten in der Bevölkerung benötigen.
das geht mit Angst-Mache, das haben doch schon gezeigt: "Kriminelle Ausländer" 9/11 , S21 beim (nichtigen) "Volksentscheid" usw. -> also alles die CDU-Sachen
Netter Link. Anscheinend ist dir nicht so ganz klar, welche Ansichten Herr Jebsen aka 'KenFM noch so alles vertritt.
In allen (egal, ob Links, Rechts & "Liberal" oder Grün) gibts Wahrheit & in anderen Statements der gleiche Person / Organisation nicht so wahres ... erst recht in den reGIERungen
Dann glaub mal schön an die 'Wahrheiten' von Ken FM.
Die Weimarer Verfassung galt offiziell bis zur Kapitulation. Offiziell war Deutschland also die ganze Zeit eine Demokratie.
Auch die derzeitige Verfassung ist nur offiziell eine Demokratie, aber nicht wirklich. Das sieht man besonders schnell ein, wenn man eine Versicherung auf ihre Verpflichtung verklagt, einen hohen Schaden zu begleichen. Dann schlagen sich die Richter stets auf die Seite der Versicherung, weil diese systemrelevant ist und hohe Kapitaleinkommen in Deutschland ebenso systemrelevant sind. Auch wenn die Beweislage eindeutig ist, wird sich das Gericht stets dumm stellen, also Rechtsbeugung begehen. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des BGH kann man gegen Rechtsbeugung nicht machen.
Ich würde mich freuen, wenn es anders wäre und mir einer beweisen kann, dass man doch als ganz normaler Bürger einen Prozess gegen eine Versicherung gewinnen kann, weil sich die Richter an die Gesetzeslage halten. Aber bisher konnte mir noch NIE einer ein positives Gegenbeispiel geben.
Es haben schon genug Leute Prozesse gegen Versicherungen oder Banken gewonnen.
Dann nenn mal bitte einen Fall in dem der Kläger ein Jahreseinkommen unter 50.000 Euro hatte und der Streitwert mehr als 100.000 Euro betragen hat.
Donnerlüttchen, da hat doch eine Patientin 580.000 Euro Schadensersatz zugesprochen bekommen, weil sie fehlerhaft medizinisch behandelt worden ist ;-)
Nein, natürlich nicht! Die 580.000 Euro hat ihre Krankenversicherung zugesprochen bekommen :-D Alles klar, oder hat der Herr Patrick noch Fragen?
Die 580.000 Euro hat ihre Krankenversicherung zugesprochen bekommen
Als Ersatz für die Leistungen, die sie für ihre Versicherte erbracht hat. Eine Frage hätte ich: Hast du das Urteil überhaupt verstanden?
Die Weimarer Verfassung war zwar in einigen Punkten freiheitlicher als das Grundgesetz, so konnten verfassungsfeindliche Parteien offen agieren; sie hatte jedoch einen entscheidenden Webfehler, der Grundrechtskatalog war normativ und nicht gesetzbindend. Man konnte die Grundrechte nicht ohne Weiteres einklagen und es gab eben keinen Artikel, der die freiheitlich-demokratische Grundrechte unantastbar machte, ebensowenig wie ein Widerstandsrecht, wenn alle legalen Mittel ausgeschöpft waren. So konnte der Reichstag mit dem unseligen Ermächtigungsgesetz sich selbst entmachten, indem er dem Reichskanzler die Möglichkeit einräumte, auch gegen die Reichsverfassung zu handeln. Deshalb war es auch nicht nötig, diese aufzuheben; sie war durch das Ermächtigungsgesetz sinnentleert. Allein die technischen Artikel, die das Zusammenleben mit Kirchen und Glaubensgemeinschaften regelten, wurden ins Grundgesetz übernommen.
Unser System kann theoretisch jederzeit durch ein anderes System ersetzt werden, das muss aber in einer art Demokratischen Entscheidung des Volkes beschlossen werden.
Das ermöglicht Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Hitler brauchte nicht die WRV abzuschaffen oder zu ändern. Er hatte sich vom Reichstag mit dem Ermächtigungsgesetz alle Handhabe gegeben. Stresemann und Wilhelm Marx hatten mit den Ermächtigungsgesetzen der 20er Jahren gezeigt wie man ungeschoren einen Verfassungsbruch begehen kann. Das machte dann ebenfalls A.H. 1933 und fast alle Abgeordnete stimmten dem zu, selbst die kleine KPD-Abgeordneten gaben die Zustimmung.