Frage zum Datenabgleich zwischen Behörden
Welche Behörden in Deutschland dürfen untereinander Personendaten abgleichen und welches Gesetzt regelt das allgemein? Konkretes Beispiel: Sind die Einwohnermeldeämter mit den Zulassungsstellen in der Form vernetzt, dass die Zulassungsstelle direkt auf den Computer des Meldeamtes online zugreifen kann?
1 Antwort
Es muß immer einen nlass geben. Wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen jemannd eröffnen will, dann macht es einen Aabfrage, ebenso tut es die Polizei.
Kirchen werden auch abfragen machen, wenn sie wissen wollen, wer die Mitglieder sind.
Natürlich auch die Finanzaufsicht, wenn jemand Sozialleistungen kassiert und große Vermögen hat, Autos etc.