Frage zum Bf17 -> Sondergenehmigung

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Hey,

wie auch schon erwähnt wurde, geht das nur, wenn du außer dem Auto keine andere Möglichkeit hast, zur Schule zu kommen. Du hast ja gesagt, der Weg zur Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist umständlich. Das heißt aber, dass er immerhin MÖGLICH ist. Und das zählt in dem Fall. Denn bei einem möglichen Weg über die öffentlichen Verkehrsmittel wirst du das nicht bewilligt bekommen, dass du mit dem Auto extra da fahren darfst.

Wenn der Weg absolut unzumutbar wäre mit den Öffis (also du im allerletzten Kaff wohnst) gäbe es vielleicht auch noch ne Möglichkeit.

Aber bloß weil es mit dem Auto bequemer ist, wirst du das nicht bewilligt kriegen. Da müssen schon gewisse Bedingungen vorhanden sein.

Und von wegen Prüfung. Heißt das, du hast den Schein jetzt schon, oder doch nicht? Denn ohne Schein ist Fahren sowieso zu vergessen, aber das weißt du ja hoffentlich selber.

Liebe Grüße

Wenn es so einfach wäre an diese Genehmigung zu kommen, dann würde ja jeder mit 17 schon alleine zur Schule fahren. Sicherlich, diese Genehmigungen gibt es. Aber nicht wenn die Schule 10 Minuten Fußweg entfernt ist oder wenn vor der Haustür alle 30 Minuten ein Bus fährt. Dann müsstest du schon eine unzumutbare Busverbindung haben, sprich länger als eine Stunde.

Hallo Giovinco

deine Beweggründe werden für die Sondergenehmigung leider nicht ausreichen.

dann darfst du halt dein Roller nicht verkaufen, deine Freistunden nicht für Spazierfahrten, sondern für das Lernen benutzen usw..

seine Argumente werden nicht ausreichen, das kann ich dir mit Sicherheit jetzt schon sagen, was ich dir aber nicht beantworten kann ist diese Frage von dir:

und kann man den Antrag erst nach Beendigung der Prüfung oder schon während dessen stellen ?

das geht prinziell nur wenn es keine andere Möglichkeit gibt (Bus, Bahn) und der Weg für Fuß oder Rad zu lange ist. auch dann ist es auf die Schulzeiten begrenzt. Wie bist du denn bisher zur Schule gekommen? Du mußt ja schon Argumente haben, warum das jetzt so nicht mehr gehen sollte.

Giovinco 
Fragesteller
 06.10.2011, 15:55

Bisher bin ich mit dem Roller zur Schule gefahren aber den will ich nun verkaufen. Der Weg zur Schule ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, aber relativ umständlich. Des weiteren befinde ich mich in der Oberstufe und da ist es der Fall, dass man öfters Freistunden zwischendrin hat.In denen ist es natürlich sinnvoll, kurz nach Hause zu fahren, was mit einem Auto kein Problem darstellen würde.

Mismid  06.10.2011, 16:31
@Giovinco

naja wenn du einen Roller hast, geht es ja damit auch. Und umständlich heißt nicht unmöglich und ist daher keine Begründung für eine Ausnahmeregelung. Das Jahr wirst du doch noch rumbekommen

Den Antrag kannst du gleich mit dem Führerscheinantrag stellen. Bekommen wirst du diese Genehmigung aber nicht, wenn ich deine Argumente lese. Auch ein reichlich unbequemer Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist kein Grund. Die Genehmigung wird erteilt, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, aber nicht für deine Bequemlichkeit.
Du hast schon einen Roller. Sonst würde man dir empfehlen, einen zu kaufen. Damit kommst du nämlich dann ganz legal zur Schule. Und wieso es sinnvoll ist, während einer Freistunde schnell mal nachhause zu fahren, das wissen die Götter. Deine Schule ist also offensichtlich auch gar nicht so weit entfernt. So umständlich können öffentliche Verkehrsmittel dann auch gar nicht sein.
Ich musste früher erst mal gute 1,5 km den Berg hoch laufen bis zu einer am Ort voüberführenden Landstrasse, von dort dauerte die Fahrt mit dem Bus dann ca 45 min, dann folgte nochmal ein Fussweg von etwa 500-600 m. Und das ging auch.