Formfehler bei Eigenbedarfskündigung

5 Antworten

wie ich mich am besten Verhalte um entweder in der Wohnung verbleiben zu können

In der Wohnung wirst Du so oder so nicht verbleiben dürfen.

Im Zweifel kündigt der Vermieter Deinem Vater das Mietverhältnis noch einmal extra auf - da hast Du nur wenig Zeit gewonnen.

Wenn er Eigenbedarf hat und den auch rechtlich einwandfrei begründen kann, hast Du keine Chance, in der Wohnung zu bleiben.

Suche Dir deshalb also eine andere Wohnung.


Durch Deine "Zickerei" erreichst Du nur, dass ggfs. noch weitere Kosten (Rechtsanwalt, Kosten für eine Räumungsklage, Prozesskosten, Inkassokosten) auf Dich zukommen.

Mein RAT:

Sprich Dich mit Deinem Vater ab und suche dir eine andere wohnung.

Gib Dein Geld lieber für eine Mietkaution aus als für einen erfolglosen Rechtsstreit.

Die Frist der ordentlichen Kündigung beträgt 3 Monate, sie würde hier also am 30.11.2014 enden, wenn die Kündigung nach dem 3. WT August 14 eingegangen ist. Wenn du dich nicht rührst, wird der Vermieter vermutlich nach erfolgloser Rücknahme der Wohnung eine Räumungsklage versuchen, erst dann ist auf die rechtsunwirksame Kündigung hinzuweisen. Der Vermieter wird seinen Fehler korrigieren und erneut kündigen, vermutlich bis 3. WT November 14 zum 31.01.2015. Da steht dann dein Auszug ins Haus.

Du wohnst in WG? Wurden die anderen WG-Bewohner auch wegen EB gekündigt? Warst du zum Zeitpunkt des Abschlusses des MV noch nicht geschäftsfähig?

deepnup 
Fragesteller
 14.08.2014, 14:13

Hallo Gerhart, vielen Dank für die Antwort. Die anderen Mitbewohner, ebenfalls Untermieter meines Vaters, sind informiert und spielen alles mit. Ich war zum Abschluss schon geschäftsfähig, als Studienanfänger jedoch nicht zahlungskräftig genug. Mein Vater als Vollverdiener hat deshalb den Mietvertrag abgeschlossen.

Eine Option wäre jetzt den Vermieter aufzufordern das genaue Datum (30.11.14) zu begründen und zu hoffen dass als Antwort die Begründung kommt, warum genau dieses Datum gewählt wurde und eben später (z.B. der 31.1.15) keinen Sinn mehr macht. Könnte das funktionieren?

Danke schonmal!

Gerhart  14.08.2014, 16:49
@deepnup

Nach deinem Kommentar ist dir eine ordentliche Kündigung zugegangen aber nicht ausreichend begründet? Es reicht aus im Kündigungsschreiben auf die gesetzliche Kündigungsfrist hinzuweisen. Deshalb meine Frage nach dem Zugangsdatum der Kündigung. Daraus ergibt sich das Ende des Mietverhältnisses.

Was bedeutet: Die WG-Bewohner spielen alles mit? Seid ihr eine Mieterpartei, dann muss der Vermieter jedem Mieter einzeln gekündigt haben. Seid ihr Einzelmieter in einer Wohnung mit 3 Zimmern, dann trifft das auch zu aber die Kündigung gegen jeden Einzelnen ist vermutlich auch rechtswirksam. Der Vermieter kann zu jedem Datum kündigen, das nach dem 30.11.14 liegt und muss dieses Datum nicht begründen sondern nur den Kündigungsgrund.

Du erreichst dadurch doch nur eine kleine Verzögerung, der Vermieter wird dann eben die Kündigung korrekt machen und du musst ein wenig später raus. Ist das den Aufwand und Ärger wert?

da solltest du dich an einen anwalt wenden, bzw. dein vater

warum macht man da so einen Hermann drum ?? er hat dir ordentlich gekündigt und fertig. also warum suchst du dir nicht einfach ne andere Wohnung? ist nicht böse gemeint, mich interessiert ganz ernsthaft warum man nach Formfehlern und so etwas sucht . Umziehen ist doch nix schlimmes? Im gegenteil.

deepnup 
Fragesteller
 14.08.2014, 12:10

Schon mal in München ne Wohnung gesucht? Und dann auch noch ne WG geeignete Altbauwohhnung in Uninähe für einen bezahlbaren Preis?

Glaub s mir, das ist den Herrmann wert!