Fordert die Familienkasse einen Exmatrikulationsnachweis nach Studienabschluss?
Hallo an alle,
meine studierende Tochter wird bald 25 und damit naht auch das Ende des Kindergeldanspruchs. Sie hat ihr abschließende Note erhalten und möchte noch ihren Master machen. Nun stellt sich aber die Frage, ob sie in der Zeit zwischen Exmatrikulation und Beginn des Masterstudiums noch Kindergeld erhalten wird. Sie hat sich gedacht, dass sie sich erst zum Ende des Semesters automatisch durch Nichtzahlen des Semesterbeitrags exmatrikulieren lassen soll, anstatt sich "aktiv" zu exmatrikulieren. Und da sie in in einigen Monaten eh 25 wird, endet auch die Kindergeldzahlung. Jedoch frage ich mich, ob die Familienkasse einen Exmatrikulationsnachweis fordern wird, oder mit Ende des Anpruchs einfach nur die Zahlungen beendet.
2 Antworten
Anspruch auf Kindergeld besteht auf jeden Fall. Sind nur 4 volle Monate zwischen den Ausbildungsabschnitten (Ende im April, Mai bis August, Master Beginn spätestens September) besteht Anspruch, weil sie das Kind in der Übergangszeit ist. Sollte der Zeitraum dazwischen länger sein, muss sie der Familienkasse mitteilen, dass sie ein Masterstudium anhängt. Anspruch besteht für den Monat, wenn an einem Tag Anspruch bestand. War das Studium im April beendet, muss sie im Mai unbedingt aktiv werden. Hat sie schon eine Bestätigung, dass sie das Studium fortsetzt, muss sie die nur vorlegen. Hat sie keine, muss sie umgehend mitteilen, dass sie weiter studieren wird. Dann ist sie das Kind ohne Ausbildungsplatz.
Nach abgeschlossener erster Berufsausbildung (abgeschl. Studium) steht lediglich eine Erwerbstätigkeit dem Anspruch entgegen. Sollte sie durchschnitlich mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, besteht kein Anspruch auf Kindergeld.
Wann das Studium endet und wie die Erwerbstätigkeit betrachtet wird, findet Ihr in der
Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) Stand 2013, als pdf im Internet
Folge dem Pfad:
III. Kinder
DA 63.3 Kinder über 18 Jahre
DA 63.3.2 Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden
DA 63.3.2.7 Beginn, Ende und Unterbrechung der Ausbildung und lies hier
(9) 1Die Hochschulausbildung beginnt mit offiziellem Beginn des Semesters. 2Sie endet mit dem ...
Lies dann weiter unter:
DA 63.4 Ausschluss von Kindern aufgrund einer Erwerbstätigkeit
Dort findest Du Berechnungsbeispiele.
Danke für die Anerkennung.
Normalerweise wird man mit der Ausstellung des Zeugnises exmatrikuliert, damit endet also auch der Anspruch auf Kindergeld.
Hmm. In ihrem Fall wird ein Exmatrikulationsantrag benötigt, um das Zeugnis überhaupt zu erhalten.
Danke! Sehr informativ.