Flirt-Fever....ABZOCKER!

2 Antworten

Herzlichen Glückwunsch du hast dich weichkochen lassen und gezeigt, dass man bei dir gut abgrasen kann. Zahlen damit Ruhe ist funktioniert nicht.

  • Wäre an der Forderung was dran gewesen, hättest du statt dutzenden Anwaltsbriefen einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen oder gar eine Klageschrift.
  • Einem Mahnbescheid kann man mit einem Kreuzchen, einer Unterschrift und einem Einschreiben ganz leicht widersprechen.

  • Versteckte Kosten sind nichtig. Der Kunde muss vor Anmeldung wissen, wie viel etwas kostet, welche Laufzeit gegeben ist etc. Außerdem muss es einen Button geben auf dem steht "Jetzt kostenpflichtig anmelden", sonst besteht kein Zahlungsanspruch (vgl. u.a. §§ 305c, 307 BGB, § 6 Abs. 1 PAngV). Dies alles muss deutlich hervorgehoben sein. Fließtext, Kleingedrucktes etc. sind nicht ausreichend.
  • Bei Fernabsbsatzverträgen steht dem Kunden ein 14 tätiges Widerrufsrecht zu (§ 312 BGB). Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Anbieter eine formal korrekte Widerrufsbelehrung in Textform (Email, SMS, Brief) dem Kunden hat zukommen lassen. Das Widerrufsrecht kann auch nicht erlöschen, wenn der Kunde nicht auch darauf hingewiesen wurde. Auch bei Abos- und Laufzeitverträgen kann das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen sein.
  • Liegt die Beweislast für einen Zahlungsanspruch immer beim Steller der Forderung. Da manche Seitenbetreiber durchaus gegen o.g. Gesetz verstoßen, hätten die durchaus Probleme ihren Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Daher schickt man Briefe von Inkassobüros und windigen Rechtsanwälten um den Schuldner weich zu klopfen.
Maxx111 
Fragesteller
 03.04.2013, 17:03

tja hätt ich des vorher gewusst... mir jetz scheiß egal.. wenn nochmal was is fahr ich hin un box die *****söhne um! :)

Maxx111 
Fragesteller
 03.04.2013, 17:04

sollen sie doch an der kohle ersticken die geldgeilen Wix**

kevin1905  03.04.2013, 20:08
@Maxx111

Das führt dann zu einer Strafanzeige voraussichtlich wegen Hausfriedensbruch und Körperverletzung.

Sofern es sich beim Betreiber nicht bloß um eine Briefkastenfirma handelt.

Maxx111 
Fragesteller
 05.04.2013, 14:09
@kevin1905

..jetz hab ich aber angst :O

Hammer hart ich hab schon oft gehört dass dieser chat für Männer kostenpflichtig ist...aber wieso lässt du das mit dem anwalt nicht checken? Hört sich echt seeehhhr komisch an :D lass dich nicht abzocken immer gut aufpassen wenn die alarmglocken anfangen zu klingeln.

Maxx111 
Fragesteller
 02.04.2013, 22:02

Wo soll ich es checken lassen? Bei nem anderen Anwalt? Ja hätte man vllt. machen sollen aber jetzt is es zu spät. Finds halt einfach nur dreckig auf so ne art die leute abzuzocken!