Fiese Ablehnung bei Bewerbung zulässig?

12 Antworten

Kurze Antwort:   Ja natürlich ist das zulässig.

Laange Antwort:  Wieso sollten sie dich nicht ablehnen können? Fakt ist, dass Dein Profil nicht zur ausgeschriebenen Stelle passt. Du magst zwar die Ausbildung und dich auch bei Deinem Arbeitgeber bewährt haben. Dennoch ist dort eine Vollzeitstelle ausgeschrieben worden und du willst nur Teilzeit arbeiten. Oder habe ich das falsch verstanden?  Passt also nicht. Warum sollten sie jemanden in Teilzeit einstellen, wenn sie aber Arbeit für eine Vollzeitstelle haben? Ich finde eine Ablehnung in dem Zusammenhang dann auch nicht fies, sondern sachlich begründet.

Dass Du, wie Du oben beschreibst, persönlich angegriffen wurdest, tut mir leid für Dich. Allerdings... Nachdem ich Deinen Text oben gelesen habe, frage ich mich, an welcher Stelle (und durch wen) die Gespräche denn eigentlich ursprünglich unsachlich wurden. 

Da du dich beworben hast, bist du denn gewillt, Vollzeit zu arbeiten? Das geht nicht aus dem Text hervor.

Bist du dazu bereit, sehe ich ein Verstoß gegen das AGG, besser bekannt als Antidiskriminierungsgesetz. Zumal du weiblich bist und ein Mitarbeiter (also männlich) schreibst.

Außerdem bist du im halb-öffentlichen Dienst angestellt und da müssen wie du geschrieben hast, Stellen erstmal intern ausgeschrieben werden. Da dies nicht passierte, ist das bereits ein Verstoß.

Klagen ist so ein hässliches Wort, allerdings sehe ich ihr das schon für sinnvoll. Ein Anwalt kann da durchaus richtig sein um deine Rechte durchzusetzen.

Krapfenkoenig  20.09.2016, 08:16

klar, sie wird sofort befördert, wenn sie klagt

darauf stehen firmen am meisten und solche menschen befördern sie gerne

verreisterNutzer  20.09.2016, 10:08

So ein Schmarrn, hier mit AGG anzufangen... 

Es gibt weitaus mehr Kriterien, als nur die arbeitstechnischen Bedingungen.

Und ich entnehme der Frage schon, dass man weiterhin Teilzeit, statt Vollzeit arbeiten möchte. 

Ja.

Die Stelle ist als Vollzeitstelle ausgeschrieben. Und da du aber nur Teilzeit arbeitest, fällst du durch das Raster und kannst diese nicht besetzen.

Somit kann die Firma sich nach geeigneten Mitarbeitern umsehen und die fehlende Quallifikation auch nachholen lassen.

Wenn du auf Vollzeit gehen würdest, ist es eine ganz andere Sachlage.

verreisterNutzer  20.09.2016, 08:04

Selbst dann könnten die jeden ablehnen, den sie wollen^^ Wäre zwar eine andere Sachlage, aber gleiches Ergebnis.

Deepdiver  20.09.2016, 08:06
@verreisterNutzer

Das ist richtig, aber dann hat sie alle erforderlichen Bedingungen erfüllt und kommt mit in die Auswahl. Wer die Stelle dann letztendlich bekommt, ist eine andere Sache.

verreisterNutzer  20.09.2016, 10:04
@Deepdiver

Nur, weil man zumindest die arbeitstechnischen Bedingungen erfüllt, heißt das nicht, dass man automatisch in die Auswahl kommt. Wenn die Bewerbung schlichtweg sch*** bzw. nicht "ordnungsgemäß" ist oder ein ungepflegtes Auftreten vorhanden ist, denke ich, würde man die "Auswahl" umgehen und gleich absagen ;)

Stichwort wäre hier: Erster Eindruck!

Alles ist möglich, vorallem in der Berufswelt.

Am Ende bleibt die Antwort aber die Gleiche, bei der Frage, ob man den einzigen Bewerber ablehnen darf... Ja, darf man! Dabei ist egal, wie sich der Sachverhalt darstellt.

Ja, das ist zulässig

Wenn eine Stelle Vollzeit vorschreibt, kann ein Teilzeitbewerber angelehnt werden. Warum arbeitest du keine Vollzeit, dann wäre die Ablehnung hinfällig.