Fernstudium abbrechen im ersten Semester, Kinderbeihilfe zurückzahlen?
Hallo Leute,
ich habe vor ein paar Monaten ein Fernstudium angefangen, mit dem Gedanken, dass das Studieren mir liegt. Leider musste ich das Gegenteil feststellen und mir gefällt es überhaupt nicht, vor allem der Bereich interessiert mich nicht so, wie vorher gedacht. Ich will einfach Arbeiten und das maximale an Gefühlen wäre eine Ausbildung. Meine Frage ist jetzt: Muss ich nach Abbruch und Beenden des Studiums und der Beihilfe diese zurückzahlen? Das Beweisen von der Anwesenheit ist in einem Fernstudium nun mal schwierig. Wir hatten gewisse Online-Kurse, die teils auch 8 Stunden gingen, wo ich die Bestätigung der Anwesenheit bekam, glaubt ihr wird das reichen? Natürlich hatten wir noch keine Prüfungen bis jetzt.
1 Antwort
Für die FBH müssen normalerweise Erfolgsnachweise geliefert werden. "Anwesenheit" ist kein Kriterium, außer es gibt wirklich gar nichts anderes, was du vorlegen kannst. Und ja, es kann unter Umständen Rückforderungen geben.
Details am besten bei der ÖH nachlesen: https://www.oeh.ac.at/content/sozialbroschuere
Du solltest bei solchen Fragen auch deutlich dazuschreiben, um welches Land es geht (oder zumindest die Dinge richtig benennen: es heißt Familienbeihilfe). Hier gehen automatisch alle von Deutschland aus.