Fehlende Unterlagen Einkommensteuer
Eine Person wird vom Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung bis zum 15.03 für 2010 aufgefordert. Die Person hat aber - aus welchen Gründen auch immer - keinerlei Unterlagen mehr, hauptsächlich geht es um die Kopien der an das Finanzamt übermittelten Daten (Einkommensbescheinigung) über das Bruttoeinkommen und Bescheinungen vom Arbeitsamt.
Soll die Person einfach nur einen Mantelbogen abgeben mit dem Stammdaten und dann weiter nichts ausfüllen? Es geht nicht darum, dass die Person die Erklärung nicht abgeben möchte - seit 13 Jahren durchgehend immer Guthaben bekommen - sondern darum ein drohendes Zwangsgeld zu vermeiden, sie möchte also, weiß aber nicht wie weil die Unterlagen fehlen
2 Antworten
Und warum geht die Person nicht zu ihrem früheren Arbeitgeber und lässt sich die elektronische Lohnbescheinigung nochmal geben. Das selbe ist auch bei der Agentur für Arbeit möglich. Dann kann sie doch alles einreichen. Versteh ich nicht.
Ach ja, und wenn sie nicht selber hingehen will, dann kann sie doch einer befreundeten Person einen Vollmacht geben. Dann bekommt sie die Unterlagen auch.
die unterlagen kann man einklagen - der AG ist verpflichtet, die unterlagen herauszugeben. schreib denen einen gepfefferten brief mit fristsetzung, ggf. den anwalt machen lassen. alternativ könntest du mit dem finanzamt kontakt aufnehmen und fragen, ob die die unterlagen vom AG anfordern können/würden. ist zwar nicht deren aufgabe, aber fragen kostet nichts.
Die Herausgabe der Unterlagen sind Bestandteil eines Titels, dessen Vollstreckung bisher zu nichts geführt hat
ist er vollstreckt worden oder nicht? wenn der titel nicht erfüllt wurde, bekommt der AG eine zusätzliche strafe. aber das muss man wieder auf den weg bringen/ beantragen.
diese angabe (fehlende unterlagen aufgrund nichterfüllung eines urteils) solltest du dem finanzamt machen in verbindung mit einem antrag auf aufschub. ggf. hilft ein steuerberater weiter.
Wenn Du nur pauschal etwas abgibst und keine weiteren Unterlagen, werden sie versuchen das alles "selber" auszurechnen. Orientieren sich an die Unterlagen der vergangenen Jahre. Wie Du am Ende dann dabei abschneidest, weißt Du vielleicht selber am besten. Du kannst es darauf ankommen lassen. Vielleicht rufen sie Dich auch an und verlangen weitere Unterlagen. Dann sagst Du eben, Du hast keine.
Das mit dem Arbeitgeber ist an unüberwindbare Hürden geknüpft - man trennte sich in einem hässlichen Arbeitsrechtstreit in dem es um viel Geld ging was auch noch offen ist - man hat nicht einmal die Steuerkarte wieder bekommen, von Lohnabrechnungen mal nicht zu reden, denn die gibt es auch nicht