Familienhilfe aussagen lassen am Familiengericht
Hallo :)
Die Familienhilfe wurde vom Jugendamt ohne Abschlussgespräch abrupt beendet. Nun darf die Familienhilfe der Familie (alleinsorgeberechtigter Vater) nicht mehr mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ansich ist das nicht schlimm. Grund des Rauswurfs ist allerdings, dass in 14 Tagen eine Anhörung am Familiengericht ist, bzgl. Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nun darf die Familienhilfe ja nicht mehr aussagen.
Gibt es dennoch eine Möglichkeit, dass die Familienhilfe bestellt wird? Sie war bis zum Schluss in der Familie involviert.
4 Antworten
Die Familienhilfe wird sich in gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht äussern. Es besteht keine Möglichkeit die betreffenden Mitarbeiter zu einer "Aussage" zu bringen. Allenfalls wäre es denkbar, einen vorläufigen Abschlussbericht anzufordern und diesen dem Jugendamt vorzulegen, so dass ein Mitarbeiter des Jugendamtes angehört werden kann.
wenn ihr sie durch euren anwalt laden läßt, muß sie doch aussagen - vor allem, wenn ihr sie von der schweigepflicht entbindet.
Das kannst du oder dein Anwalt beim Familiengericht beantragen. Es empfiehlt sich aber, dies schnell zu tun und nicht auf den letzten Drücker.
was sagt denn dein anwalt dazu?