Falsche Angaben zu Vorerkrankung bei Einstellung durch Arbeitgeber

4 Antworten

So wie Du die Frage stellst, lautet die Antwort "Nein". Was Du allerdings musst und das ohne gleich zu jeder Vorerkrankung eine Geschichte zu erzählen: Du musst auf eine zulässige Frage bei der Untersuchung der Wahrheit entsprechend antworten. Das heißt du darfst nichts Falsches sagen. Wonach Du nicht gefragt wirst, brauchst Du auch nicht zu erzählen.
Zulässige Fragen sind solche, die mit Deiner angestrebten Tätigkeit zu tun haben. Also ein Laborant muss mit beiden Augen schauen können und ein Lebensmittelverkäufer muss auf die Frage nach Salmonellenerkrankungen diese auch angeben. Bei einer Einstellungsuntersuchung gilt allgemein, dass Schweigen Gold ist, ohne dass man gleich den Stummen spielt, denn das ist auch eine Erkrankung. Ob das irgendwo steht, bezweifle ich, aber die Rechtssprechung hat da einige Grundsätze entwickelt, dass bei falschen Angaben der Vertrag nicht zustande kommen kann.

Kommt drauf an welche Vorerkrankugnen das sind und was für eine Einstellungsuntersuchung das ist. Wenn es z.B. ne Übernahme in das Beamtenverhältnis ist, bist du dazu verpflichtet.

Frage nach Krankheiten können im Einzelfall zulässig sein, soweit dadurch die generelle Arbeits- und Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers betroffen sind. Fragen nach bestimmten Krankheiten, die stark ansteckend und gefährdend sind, können ebenfalls zulässig sein, soweit damit die Gesundheit der Arbeitskollegen gefährdet wird. Weitere Fragen nach einer Erkrankung sind aber unzulässig.

http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht/Arbeitsrecht10/arbeitsrecht10.html

Maximilian112  10.10.2011, 18:06

Sorry, ich hab mich verlesen. Meine Antwort geht auf das Einstellungsgespräch zurück.

Untersuchung kann ich nicht beantworten. cu

Bei einer ärztlichen Untersuchung musst du natürlich alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Bei absichtlicher Verschleierung einer Vorerkrankung, begehst du bereits einen Vertragsbruch bevor du überhaupt angefangen hast. Dadurch wäre dann dein Vertrag unter falschen Voraussetzungen zustande gekommen und folglich nichtig.

Simone777  25.11.2017, 16:51

Man kann aber überall lesen, dass die Frage nach Vorerkrankungen unzulässig sind und man diese daher falsch beantworten darf.

DerHans  25.11.2017, 16:55
@Simone777

Aber nicht, wenn diese Vorerkrankung für das Arbeitsverhältnis relevant ist.

Wer mit Lebensmitteln arbeitet darf natürlich keine potentiell ansteckende Krankheit verheimlichen.

Trotzdem ist eine bewusste Falschaussage in einem Einstellungsbogen ein Grund, das Vertragsverhältnis zu lösen.