Falsch geschriebenenes Jahresdatum im Testament
Meine Tante hat ein auf mich lautendes Testament verfasst. In diesem gibt sie mich als Alleinerbin an. Allerdings hat sie das Jahresdatum 207 statt 2007 geschrieben. Ist es trotzdem gültig?
3 Antworten
Ja, das sollte Gültigkeit haben. Sollte sie noch Leben, sollte sie selber vielleicht das Datum noch ausbessern oder das Testement noch einmal neu schreiben. Falls sie das nicht mehr kann, laß es aber so. Alles andere wäre Urkundenfälschung. Wer auch immer das Testament verwaltet, wird das so akzeptieren, weil ja ersichtlich ist, was gemeint sein muß.
Nachtrag: Ein Problem könnte es geben, wenn es noch ein zweites Testament gibt und es vielleicht Unklarheiten gibt, auf welches jüngeren Datums ist. Denn nur das mit dem jüngsten Datum ist das gültige.
Das Testament müsste nicht unbedingt neu geschrieben werden; aber mit richtigem Datum neu unterschrieben werden. Keinesfalls darf es "ausgebessert/verbessert " werden.
Hallo, das Testament ist in meiner Verwahrung. Sie kann auch aufgrund einer Alzheimererkrankung keine Änderungen mehr vornehmen.
wenn es niemand anfechtet, dann ist es gültig. schwierig ist es immer wenn bei einem testament kein zeuge zugegen war.
Obwohl ja eindeutig ein kleiner Fehler aufgetreten ist, werden das die deutschen Beamten nicht durchgehen lassen, denn "alles muss seine Ordnung haben":