Fahrzeughalterwechsel von Vater auf Sohn, Sonderkündigungsrecht bei KFZ-Versicherung?
Hallo!
Benötige dringend Hilfe!
Da nun ja schon Dezember ist, kann mein Vater die KFZ-Versicherung meines Autos nicht mehr "ordentlich" kündigen. Dies ist ja nur bis spätestens 30.11. möglich. Also die KFZ-Versicherung läuft auf meinen Vater und auch der Halter ist mein Vater, jedoch benutzt das Auto ich!
Jetzt ist meine Frage: Wenn ich das Auto umschreiben lasse, also das ich der Halter des Fahrzeuges bin, kann mein Vater dann auch die KFZ-Versicherung kündigen mit dem Sonderkündigungsrecht?!?
Wie hier beschrieben:
"Bei jedem Fahrzeugwechsel oder Fahrzeugkauf besteht generell die Möglichkeit, die Kfz-Versicherung zu wechseln. In keinem Fall ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, beim alten Versicherer zu bleiben. Er kann sich für eine günstigere Kfz-Versicherung entscheiden."
Weiß das jemand ganz sicher??!?
3 Antworten
Bei dem, was ihr euch ausgedacht habt, würde es sich weder um einen Fahrzeugwechsel (das Auto bleibt ja) noch um einen Fahrzeugkauf (das Auto gehört euch ja bereits) handeln,wie es in Deinem Zitat (Quelle?) beschrieben ist. Ihr hingegen hättet einen Halterwechsel vor.
Was ganz anderes: Der Versicherer Deines Vaters hat doch sicher mindestens einen Teil der Kfz-Versicherungspolice zum nächsten Jahr teurer gemacht, oder? Ist das der Fall, und hat Dein Vater die entsprechende Beitragsrechnung vor weniger als vier Wochen erhalten, kann er noch von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Ja klar könnt ihr jederzeit bei einem Fzg-Halterwechsel oder auch bei einem normalen Fzg-Wechsel den Versicherer wechseln!
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
PS: Mit der Ummeldung auf dich erlischt automatisch auch der Versich.vertrag vom Vater! Er muß nur seinem bisherigen Versicherer unverzüglich den Verkauf an dich weitermelden und dass kein Folgefahrzeug mehr von ihm versichert wird!
Jetzt ist meine Frage: Wenn ich das Auto umschreiben lasse, also das ich der Halter des Fahrzeuges bin, kann mein Vater dann auch die KFZ-Versicherung kündigen mit dem Sonderkündigungsrecht?!?
Der Vater muß gar nicht kündigen, sondern mit dem Halterwechsel erlischt seine Kfz-Versicherung!