Fahrzeughalterwechsel von Vater auf Sohn, Sonderkündigungsrecht bei KFZ-Versicherung?

3 Antworten

Bei dem, was ihr euch ausgedacht habt, würde es sich weder um einen Fahrzeugwechsel (das Auto bleibt ja) noch um einen Fahrzeugkauf (das Auto gehört euch ja bereits) handeln,wie es in Deinem Zitat (Quelle?) beschrieben ist. Ihr hingegen hättet einen Halterwechsel vor.

Was ganz anderes: Der Versicherer Deines Vaters hat doch sicher mindestens einen Teil der Kfz-Versicherungspolice zum nächsten Jahr teurer gemacht, oder? Ist das der Fall, und hat Dein Vater die entsprechende Beitragsrechnung vor weniger als vier Wochen erhalten, kann er noch von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Ja klar könnt ihr jederzeit bei einem Fzg-Halterwechsel oder auch bei einem normalen Fzg-Wechsel den Versicherer wechseln!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

PS: Mit der Ummeldung auf dich erlischt automatisch auch der Versich.vertrag vom Vater! Er muß nur seinem bisherigen Versicherer unverzüglich den Verkauf an dich weitermelden und dass kein Folgefahrzeug mehr von ihm versichert wird!

Jetzt ist meine Frage: Wenn ich das Auto umschreiben lasse, also das ich der Halter des Fahrzeuges bin, kann mein Vater dann auch die KFZ-Versicherung kündigen mit dem Sonderkündigungsrecht?!?

Der Vater muß gar nicht kündigen, sondern mit dem Halterwechsel erlischt seine Kfz-Versicherung!