Fahrzeit zur Baustelle=Arbeitszeit?

8 Antworten

Selbstverständlich ist die Fahrzeit zur Baustelle Arbeitszeit.

Die Arbeitszeit beginnt und endet im Regelfall am Eingang des Betriebs. Zur Arbeitszeit gehören Wege im Betrieb sowie Wegezeiten außerhalb des Betriebs, wenn diese in Ausübung der Tätigkeit für den AG ausgeübt werden. Auch die Zeiten der vom AG durchgeführten Beförderungen zu bestimmten Betriebsstätten oder auswärtigen Arbeitsorten sind Arbeitszeit (Auszug aus dem Arbeitsrechtkommentar von Prof.Dr. Peter Wedde zum § 2 Arbeitszeitgesetz).

Die Arbeitszeit beginnt in der Firma, das ist Fakt.

NUR DANN, wenn es vereinbart ist, dass man sich auf der Baustelle trifft, dann ist eine Mindestfahrzeit erforderlich (die Länge weiß ich nicht mehr), damit die Fahrzeit angerechnet wird. Aber Ihr trefft Euch in der Firma und dann beginnt dort die Arbeitszeit.

Hä ? Abziehen ? Die Arbeitszeit beginnt mit der Ankunft in der Firma. Dienstfahrten - so sie für die ganz normale Arbeit nötig sind - sind auch ganz normale Arbeitszeit und müssen so abgerechnet werden. Die Feuerwehr kann ihren Leuten ja auch nicht die Fahrtzeit zum Brand abziehen.

Im Bauhauptgewerbe zählt die Fahrzeit nicht zu der Arbeitszeit und wir auch nicht bezahlt, die Arbeitszeit beginnt ab der Baustelle. Im Baunebengewerbe wir die Fahrzeit meistens bezahlt und sie zahlt zu der Arbeitszeit.

Im Bauhauptgewerbe zählt die Fahrzeit nicht zu der Arbeitszeit und wir
auch nicht bezahlt, die Arbeitszeit beginnt ab der Baustelle.
Im Baunebengewerbe wir die Fahrzeit meistens bezahlt und sie zahlt zu der Arbeitszeit.