Fahrtkostenerstattung Praktikum

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fahrkosten kannst du zurückerstatten lassen, entweder busfahrkarten aufheben oder km aufschreiben für eigenen pkw/roller und vom amt bekommst du ein "antrag auf fahrkostenrückerstattung" diesen dan ausfüllen und wenn mit bus, die fahrkarten mit abgeben, wenn mit eigenem fahrzeug, dann die km eintragen. lohn für ein praktikum bekommst du nicht, weder vom amt (nur dein reguläres alg1 o. alg2 geld) noch vom arbeitgeber ( sei den er möchte dich entlohnen) nur die kosten für mehraufwand, das wären dann die fahrtkosten und übernachtungskosten (falls du im hotel oder sonst wo übernachtest + verflegung)

Ich weis, das Fahrkostenerstattung beim Arbeitsamt (Berufsberatung) beantragt werden muss, um die Fahrkosten erstattet zu bekommen, Notfall's kann man einen Fahrkostenforschuss beantragen.

L. G. Aral59

Es wäre richtig gewesen, die Frage des Fahrkostenersatzes oder Fahrkostenzuschusses gleich zu klären. Sprich einfach denjenigen, mit dem Du die Konditionen verhandelt hast und frage, wie diese Frage geregelt werden kann.

Natürlich solltest du die erstattung der Fahrkosten beantragen und was er mit den 220€ meinte weis ich nicht so genau, denn eigentlich bekommt man für praktikum kein Geld.

Aber aufalle fälle bekommst du weiter hin dein ALG, fals du eins bisher bekommen hast.