Fahrschule: Zulässige Gesamtmasse eines Anhängers ermitteln. HILFE!
Hallo Freunde. Beim lernen für den Führerschein bin ich auf eine Frage gestoßen, die ich irgendwie überaus kompliziert finde. Ich kopier einfach Mal:
Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B (!). Ihr PKW hat folgende Daten:
- Leermasse: 1900 kg
- zul. Gesamtmasse: 2400 kg
- Zul. Anhängelast: 1500 kg
Jetzt die Frage: Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen? Einen Anhänger mit einer zul. Ges.-Masse von ...?
Wie ermittle ich anhand dieser Daten, was für einen Anhänger ich mitführen darf?
Das Ergebnis ist 1000 kg, nur erschließt sich mir der Weg zur Lösung hier nicht.
Eine ähnliche Frage mit anderen Werten:
- Leermasse; 900 kg
- zul. Ges.-Masse: 1400 kg
- zul. Anhängelast: 1000 kg
Wieder: Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen? Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von ...?
Hier ist die richtige Antwort 850 kg.
Bei EINACHSIGEN Anhängern OHNE Bremse rechnet man: (Leermasse + 75) / 2 = Zul. Anhängelast.
Das kommt bei der 1. Aufgabe noch knapp hin (1900 + 75) / 2 = 987,5 kg (~ 1 t) Bei der 2. Aufgabe jedoch ergibt (900 + 75) / 2 = 487,5 kg (Also nicht 850 kg)
Im Fahrschulbuch steht aber auch nichts über den Rechenweg MIT Bremse.. Lediglich, dass man bei Kraftfahrzeugen mit einer zul- Ges.-Masse von 3500 kg Anhänger mit einer zul. Ges.-Masse von 750 kg ziehen darf - Bzw. die zul. Ges.-Masse von 4250 kg nicht überschreiten darf.
Wäre echt SUPER, wenn ihr mir die passende Antwort geben könntet.
Mfg. McDinzo (und ein dickes, fettes DANKE im Vorraus)
3 Antworten
Die Antwort von McDinzo ist richtig, wenn man die Frage vor dem 19.01.2013 gestellt hätte.
Die Leermasse des Zugfahrzeuges ist seit dem 19.01.2013 nicht mehr von Bewandnis.
Du darfst bei dem zulässigen Zuggesamtgewicht 3500kg nicht überschreiten, Schau in die Zulassungsbescheinigunge des Zugfahrzeuges in Feld F2. 2400kg => 3500kg - 2400kg = 1100kg. Also darfst Du einen Anhänger ziehen, der ein max zul Gesamtgewicht von 1100kg hat. Nun schaust Du in Feld O1. das ist die max zul Anhängelast des Zugfahrzeuges. 1500kg, also darfst Du den Anhängerauch bis 1100 voll ausnutzen. Wenn die Anhängelast beispielsweise nur 1000kg betragen würde dann darfst Du auch den Anhänger mit zul Gesamtgewicht von 1100kg ziehen, diesen aber nurbis zum tatsächlichen Gewicht von 1000kg beladen, weil das Auto nicht mehr ziehen darf.
Für die Praxis mußt Du nur beachten, das die Summe der beiden Werte aus den Feldern F2 der beiden Fahrzeugscheine nicht größer ist als 3500kg
Den anhänger darfst Du dann nur so weit beladen, bis entweder die max anhängelast des Zugfahrzeugs oder das zul Gesamtgewicht des Anhängers erreicht sind. (Der kleine wert ist maßgeblich)
Also ich hab das so gelernt, dass man mit Klasse B generell einen Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von 750kg mitnehmen darf (natürlich nur solange die Anhängelast das zulässt)
Oder alternativ einen Anhänger, dessen zul. Gesamtmasse geringer ist, als das Leergewicht vom Auto und die zul. Gesamtmassen von Auto und Anhänger zusammen nicht mehr als 3,5t sind.
Dann dürfte man bei 1. aber einen Anhänger mit 1.100kg zul. Gesamtmasse mitnehmen und bei 2. einen mit 899kg (wobei es da natürlich sein kann, dass die Gewichte immer in 50kg-Schritten abgestuft werden, wodurch diese 850kg zustande kommen).
So ungefähr. Die zul. Gesamtmasse ist das maximale Gewicht, was der Anhänger + Beladung wiegen darf (also wofür die Federung und die Ladefläche des Anhängers ausgelegt ist). Der Wert steht normalerweise in den Papieren vom Anhänger oder auf einem Schild am Anhänger. Da kommt es dann auch nicht drauf an, ob du den Anhänger voll belädst oder nicht. Wenn er z.B. insgesamt 1000kg wiegen darf, und du ihn nur so weit belädst, dass er 500kg wiegt, dürftest du ihn im zweiten Beispiel trotzdem nicht bewegen.
Die zulässige Anhängelast ist das, was die Anhängerkupplung vom Auto aushält, bzw. was der Autohersteller vorgibt, damit man noch gefahrlos bremsen und lenken kann. Da kommt es dann auf das tatsächliche Gewicht des Anhängers an.
Ok. Ich hab nach Beispiel 1 die Anhängelast von 1500 kg. Ich darf im allg. die zul. Ges.-Masse von 750 kg nicht übersteigen. das heisst ich hol mir nen anhänger, der bis zu 1500 kg aushält, sagen wir er wiegt 150 kg dann dürfte ich den Anhänger nur mit 600kg befüllen, damit er auf eine zul. Gesamtmasse von 750 kg kommt (was der also aufgrund den 1500 zugelassener Anhängelast locker verkraftet) ?
aber andere frage: warum darf ich nach beispiel 1 eine zu. gesamtmasse von 1000 kg haben, wenn ich doch eigentlich nur eine zul. gesamtmasse von 750 kg ziehen darf?
Nein. Wenn der Anhänger bis zu 1500kg aushält, sind diese 1500kg das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Das ist ja das, was ich grad schon gesagt hab. Wenn du den jetzt mit 600kg beladen würdest, um auf ein tatsächliches Gewicht von 750kg zu kommen, dürftest du ihn mit Klasse B trotzdem nicht benutzen, weil er eben ein zu hohes zul. Gesamtgewicht hat.
Der zweite Teil ist halt diese (recht komplizierte) Sonderregelung. Du darfst einerseits generell einen Anhänger mit einem zul. GG von 750kg anhängen (auch wenn das Auto schon ein zul. GG von 3,5t hat) oder du darfst unter bestimmten Kriterien auch einen größeren Anhänger mitnehmen, nämlich wenn das zul. GG vom Anhänger kleiner ist, als das Leergewicht des Autos und die zul. GG von Auto und Anhänger zusammen max. 3,5t sind.
Bei Aufgabe 1. heißt das: Das Auto wiegt leer 1900kg, der Anhänger hat ein zul. GG von 1000kg. Der Punkt ist also in Ordnung. Die beiden zul. GGs von Auto und Anhänger sind zusammen 2400kg + 1000kg = 3400kg. Ist kleiner als 3,5t, also auch in Ordnung. Also darf in dem Fall ein Anhänger mit einem zul. GG von 1000kg benutzt werden.
Diesen Passus: Oder alternativ einen Anhänger, dessen zul. Gesamtmasse geringer ist, als das Leergewicht vom Auto und die zul. Gesamtmassen von Auto und Anhänger zusammen nicht mehr als 3,5t sind. gibt es seit 19.01.2013 nicht mehr, die Leermasse des Zugafahrzeuges wurde gestrichen.
Es ist nur noch die Anhängelast und die zu. Zuggesamtmasse entscheiend.
Ah ok, wieder was dazugelernt.
Kann es sein, dass Sie Dinge, schlicht völlig verfehlt, mathematisch verkomplizieren!?!
Zulässige Gesamtmasse eines Anhängers
2.400 kg bzw. 1400 kg!?!
Wie meinen?
Das sind ja zufällige Werte aus einer Frage der Fahrschulapp. Aber wenn ich das jetzt auf MEIN Auto anwende, dann muss ich ja irgendwie ausrechnen können müssen, wie viel ich dann mitschleppen darf.
(PS: Gegenfragen sind keine hilfreichen Antworten)
Warte Mal, für Dumme. Die zul. Gesamtmasse ist, wie viel der Anhänger wiegen darf, um ihn noch befördern zu dürfen.. Oder? Was ist denn die zul. Anhängelast?