Fahrlehrer händigt Führerschein nicht aus.
Guten Tag. Ich hab eine Frage. Meine Tochter hat am Dienstag, den 24.03.2015 Ihre Führerscheinprüfung bestanden. Nach Vollendung der Prüfung wollte der Prüfer ihr eine Prüfbescheinigung aushändigen die der Fahrlehrer aber dann entgegen genommen hat und zu ihr sagte, er würde diesen Weg für sie erledigen und den Führerschein abholen. Der Prüfer wies ihn darauf hin das er dafür eine Vollmacht benötige. Er meinte nur "ja,ja" aber meine Tochter hat ihm diese Vollmacht nicht gegeben. Heute rief er an und teilte meiner Tochter mit, das er den Führerschein morgen abholen möchte, sie ihn aber erst ausgehändigt bekommt, wenn der Restbetrag an die Fahrschule bezahlt sei. Ist dies Rechtens? Und wenn nicht, wie kommen wir an den Führerschein, da meine Tochter diesen dringend braucht. Sie hat ein 3 jähriges Kind, das sie täglich in die Stadt zum Kindergarten fahren muss, da sie auf einem Dorf wohnt. Außerdem muss sie ab 01.04.2015 anfangen zu arbeiten. Wegen diesen Gründen hat sie den Führerschein gemacht. Ich bitte um eine schnelle Antwort. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen
12 Antworten
Er darf es definitiv nicht. Dennoch wird das oft so gemacht, weil immer mehr Fahrschüler nach der Prüfung das Bezahlen "vergessen". Schnell bezahlen wäre also ideal. Aber gegen deinen Willen zurückhalten, das darf er nicht. Er darf deinen Führerschein noch nicht einmal ohne eine Vollmacht abholen.
Lass dir vom TÜN oder der Prüforganisation nochmal eine Bescheinigung ausstellen über die bestandene Prüfung. Damit gehst du dann zur Führerscheinstelle. Hat der Fahrlehrer den schon abgeholt, dann verlange einen Ersatz, da er keine Vollmacht hatte. Dann hat nämlich auch die FSST einen Fehler gemacht.
Vielen Dank, das weden wir morgen früh gleich machen. :)
Deine Tochter mus schon alles bezahlen und den Führerschein selber abhollen.
Zu nott die Polizei um mit hilfe bitten.
Warum zahlt Deine Tochter nicht den fälligen Restbetrag? Der Fahrlehrer möchte halt nicht auf den Kosten sitzenbleiben.
Ich würde einfach mal zum zuständigen Strassenverkehrsamt gehen und gucken, was die machen können. Das sollte ja vermerkt sein, dass sie bestanden hat. Ansonsten bezahlt morgen den Betrag und lasst euch die Bescheinigung im Gegenzug geben, das sollte doch auch kein Problem sein.
Sie hat eine Ratenzahlung vereinbart. Wenn Sie das Geld auf einen schlag bezahlen könnte würde sie es tun. Aber sie fängt erst zum 01.04.2015 an zu arbeiten.
Dann ist evtl. ne Rate offen und die hätte er gerne da so der Raten Plan das wohl so vorsah .. Wenn raten Planung vereinbart Rate pünktlich erfolgte dann wird er ihr den Führerschein wohl aushändigen kann mir nicht vorstellen das er entgegen des ratenplanes auf einmal die Gesamt Forderung fordert
Vorab: Der Fahrlehrer ist nicht im Recht - er muss den Führerschein aushändigen.
ABER:
das er den Führerschein morgen abholen möchte, sie ihn aber erst ausgehändigt bekommt, wenn der Restbetrag an die Fahrschule bezahlt sei. Ist dies Rechtens?
Warum bezahlt man nicht einfach die Leistung die man in Anspruch genommen hat?
Ich habe kein Verständnis für ein solches Verhalten. Geht Ihr auch kostenlos oder für einen geringeren Lohn arbeiten als vereinbart?
Und dann auch noch auf sein Recht zu bestehen obwohl man selbst Recht bricht ist einfach nur dreist und unverschämt.
dafür wurde eine Ratenzahlung vereinbart.
Dann gibt es ja sicher auch etwas Schriftliches mit dem sich der Fahrlehrer einverstanden gezeigt hat.
Hier noch ein Urteil:
Kein Zurückbehaltungsrecht der Fahrschule am Führerschein bei Ausbildungsschulden des Fahrschülershttp://www.verkehrslexikon.de/Texte/Fahrschule17.php
Ja die Ratenzahlung ist schriftlich vereinbart, Aber darauf steht nichts vom Einbehalt des Führerecheines bis zur Bezahlung .
Dann sprecht noch einmal in Ruhe mit dem Fahrlehrer, weist ihn freundlich und diplomatisch auf das Urteil hin mit dem Hintergrund das er sich unter Umständen sogar strafbar macht - sichert ihm aber auch unbedingt zu das Ihr Euch an die Ratenzahlung halten werdet. Dann sollte es keine Probleme geben.
Das hab ich bereits gemacht. Aber er meint er wäre im Recht.
Meine Tochter hat bereits 1100,00 € bezahlt. Hier handelt es sich um eine Summe von knapp 500,00 €. dafür wurde eine Ratenzahlung vereinbart.