Fahrlässige Sachbeschädigung oder vorsätzliche Sachbeschädigung?

7 Antworten

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Zunächst einmal muss hier zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterschieden werden.

In Kürze erklärt ist das Strafrecht die Behandlung jeder Straftat oder Ordnungswidrigkeit die im Zusammenhang mit einem Staat-Bürger-Verhältnis auftreten. Hier herrscht stets ein Über- bzw. Unterordnungsverhältnis.
Zivilrecht behandelt jedoch alle Fälle die zwischen zwei gleichgestellten Parteien (z.B. Mieter gegen Vermieter, Käufer gegen Verkäufer, Sachbeschädigender gegen Eigentümer, etc) und dient dazu zivilrechtliche Ansprüche zu sichern.
Während im Strafrecht die Bestrafung des Täters bzw. die Ahndung der Tat im Vordergrund steht ist es im Zivilrecht eher die Ausgleichung der entstehenden Kosten (Schadensersatz) bzw. Wiedergutmachung oder auch Konflikte zu behandeln, die im Strafrecht nicht behandelt werden.

Der Sachverhalt den du hier nennst würde im Zivilrecht behandelt werden.

Die Erklärung dazu:
Die Sachbeschädigung nach § 303 StGB ff. kann stets nur vorsätzlich bzw. mit dem bedingten Vorsatz (den Schaden billigend in Kauf nehmen: "Na, wenn schon") , also mit Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges, begangen werden.
Fahrlässig hingegen, also derjenige der bei seinem Tun die im Verkehr (hier ist der allgemeine Umgang im alltäglichen Leben gemeint) die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, kann die Sachbeschädigung nicht begangen werden.

Im vorliegenden Sachverhalt also, stellt Person XY die Flasche auf ein fremdes Fahrzeug ab, wohlgemerkt ohne die Absicht dieses zerstören oder beschädigen zu wollen, nimmt diese dann im Anschluss wieder auf und bemerkt dann, dass das Fahrzeug beschädigt wurde.
Er hat also bei seiner Handlung die geforderte Sorgfaltspflicht nicht beachtet. Somit handelt er hier fahrlässig womit die Person strafrechtlich nicht, dafür aber zivilrechtlich in Regress genommen werden könnte.

Der Eigentümer könnte nun die Polizei rufen um zu gewährleisten, dass ein Datenaustausch für die Versicherungen vorgenommen wird und den Sachverhalt aufzunehmen, ab dem Punkt wo aber bekannt wird, dass der Schädigende fahrlässig gehandelt hat wird das Verfahren beim Staatsanwalt unter dem Hinweis auf die zivilrechtlichen Möglichkeiten eingestellt.

Der Eigentümer könnte nun Schadensersatz fordern, da er eine wirtschaftliche Einbuße erfahren hat (Beschädigung des Fahrzeuges > Kosten für die Reparatur). Dieser ergibt sich aus dem BGB und somit dem Zivilrecht.

Es wird hier auf die Umstände des Einzelfalles ankommen. Vermutlich wird es aber wohl auf bedingten Vorsatz ("dolus enventualis") und damit auf eine strafbare Sachbeschädigung hinaus laufen. Hier ist es schon ausreichend, daß es einem schlicht egal ist, ob an dem Auto Beschädigungen entstehen. Und wer Bierflaschen auf einem fremden Auto abstellt - was man eher selten aus Gewohnheit macht - dürfte wohl "billigend in Kauf nehmen", daß am Ende Schäden zurück bleiben. Und das ist ausreichend.

Das ist Fahrlässigkeit, bzw. schon grobe Fahrlässigkeit, denn der normale Menschenverstand sagt schon aus, dass es bei einer solchen Aktion zu einem Schaden kommen kann. Bei Vorsatz muss nachgewiesen werden, dass der Umstand begangen wurde, um gezielt diesen Schaden hervorzurufen, also es muss eine Schädigungsabsicht vorgelegen haben. Dies ist lt. Deiner Beschreibung nicht der Fall.

brrandon 
Fragesteller
 14.07.2013, 17:15

Und bei welcher der beiden Arten der Sachbeschädigung kommt die private Haftpflichtversicherung auf? Und kann es durch eine solche Aktion zu einer Anzeige und somit einem Eintrag ins Führungszeugnis kommen? (Minderjährig)

Das Auto stand auf einem öffentlichem Party Gelände.. falls das was aus macht

happysumo  14.07.2013, 17:29
@brrandon

Vorsatz ist generell nicht versicherbar! Die private Haftpflichtversicherung haftet auch für grobe Fahrlässigkeit; vorausgesetzt, derjenige, der den Schaden zugefügt hat, hat eine Haftpflichtversicherung und der Anspruchsteller ist nicht mit ihm verwandt oder in Lebenspartnerschaft.

brrandon 
Fragesteller
 14.07.2013, 17:34
@happysumo

Ok, danke. Der Besitzer des Autos hat mich angezeigt, dass bedeutet jetzt nur dass ich bzw meine Versicherung im schlimmsten Fall, nach dem Verfahren den "Schaden" bezahlen muss. Aber strafrechtliche Folgen, gibt es nicht?

happysumo  14.07.2013, 17:37
@brrandon

Ich will es nicht beschwören, aber das kann ich mir kaum vorstellen. Durch die Haftpflicht sollte der Schaden entschädigt werden, damit fällt schon die Grundlage einer Anzeige weg. Keine Staatsanwaltschaft der Welt würde hier ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung sehen. Dem würde ich ganz gelassen entgegensehen. Eine solche Anzeige kann eigentlich nur wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.

Das grenzt ziemlich an vorsätzlich aber ist noch fahrlässig. Ich denke aber dass du aber noch andere Strafen deswegen vorsätzlich bekommst.

brrandon 
Fragesteller
 14.07.2013, 17:16

Und bei welcher der beiden Arten der Sachbeschädigung kommt die private Haftpflichtversicherung auf? Und kann es durch eine solche Aktion zu einer Anzeige und somit einem Eintrag ins Führungszeugnis kommen? (Minderjährig)

Das Auto stand auf einem öffentlichem Party Gelände.. falls das was aus macht

Hier könnte es auf den Einzelfall ankommen. Du stellst (absichtlich) Flaschen auf ein Auto, was dir nicht gehört. Unter Umständen kann schon das als vorsätzliche Sachbeschädigung gesehen werden. Die Kratzer entstehen jedoch ohne Absicht, sind daher nur durch fahrlässige Sachbeschädigung entstanden. Allerdings wird nicht unbedingt die Haftpflichtversicherung dafür aufkommen, da du keine Flaschen auf fremde Autos zu stellen hast.

brrandon 
Fragesteller
 14.07.2013, 17:39

dann muss doch aber nicht das ganze Auto neu lackiert werden , oder? Sondern nur die Stelle mit dem Kratzer? Weil ich sehe dann kaum ein, das ganze Auto lackieren zu lassen, aus eigener Tasche.....

memphys91  14.07.2013, 18:06
@brrandon

Du wirst dich wundern was manchmal notwendig ist.

Bei Lackschäden kann es schnell zu höheren Summen kommen, da man nicht nur den einen kleinen Punkt schnell mal überlackieren kann wo der Kratzer entstanden ist.
Zunächst muss die Stelle ggf. sogar der komplette Karosserieteil geschliffen und anschließen lackiert werden, dann noch die "Arbeitszeit" oben drauf gerechnet kannst du leicht in einen Bereich von 500€ für einen "kleinen Kratzer" kommen.

Da kannst du dann auch nicht entscheiden, was gemacht werden muss. Im Streifall entscheidet dann ein Gutachter bzw. das Gericht, was notwendig ist und das musst du dann bezahlen, wenn dir die Schuld zugesprochen wurde.

kodi1123  14.07.2013, 18:06
@brrandon

Da würde ich auch keinen Sinn drin sehen.