Fahrgeld als mitfahrer?
hallo also meine freundin besucht eine maßnahme die ihr von der arge zugewiesen wurde,da ich arbeitssuchend bin und das auch machen würde sagte meine bearbeiterin das sie das für mich gut fände und sich jetzt um die bewilligung kümmert.also,meine freundin bekommt fahrgeld und ich würde bei ihr mitfahren.sie müsste einen umweg fahren und ich wollte mal fragen ob mir dann auch etwas fahrgeld zusteht,da sie ja auch was von mir bekommen will,weil sie den umweg fährt...bus und bahn ist für mich von meinem wohnort nicht möglich...
5 Antworten
Die vom Amt wollen schon wissen, wie Du da hin kommst. Wenn Du angibst, dass Du mit öffenlichen Verkehrsmitteln fährt, brauchst Du die Fahrkarten als Nachweis.
Gebe einfach an, Du fährst mit dem Auto. Du kannst ja, falls sie nachfragen sollten, sagen, dass Dich Deine Eltern mit dem Auto hinfahren. Oder, wie Du schon geschrieben hast, Dich Deine Freundin fährt.
Grundsätzlich hast du Anspruch auf Fahrtkosten. Beantrag werden die vom massnahmeträger.
Was du dann bekommst, solltest du der Freundin (ev. zum Teil) geben, wenn du bei ihr mitfahren kannst.
Bedenke: Auch deine freundin hat Fahrtkosten erhalten, also kaum Aufwand für die fahrt.
ja,ich werde ihr sicher geld für das fahren geben...ja,du hast recht,also sie muss eh dort hin und fährt für mich einen umweg von knapp10kilometern...ich werde mal mit ihr sprechen was sie von mir haben will für das fahren...danke
Dir steht das genau wie deiner Freundin Fahrgeld zu. Egal ob sie dich mitnimmt oder nicht. Ich würde es beim Amt auch garnicht angeben, dass du bei deiner Freundin mitfährst.
Das Geld steht dir auf jeden Fall zu.
Gib das beim Amt an, dass du keine Bus/Bahnverbindung hast. Und dass du Probleme mitder Kinderbetreuung hast.
Die sind nämlich verpflichtet, solche Sachen zu berücksichtigen.
Wenn er/sie kein Auto besitzt, wird das wohl kaum möglich sein.
Das Amt interessiert sich nicht,wie du da hinkommst. Die zahlen pauschal pro km oder die Bahn/Buskarte. Musst da nur die Belege einreichen
Dir müsst auch Fahrgeld zu stehen. Musst du auf dem Amt den angeben, dass ihr eine Fahrgemeinschaft bildet?
ich komme ja nicht anders zu dieser maßnahme...das sind ca.30kilometer(eine fahrt) und ich habe keinen führerschein...wie gesagt,bus und bahn ist von hier aus unmöglich...und zu dem habe ich noch ein kind,das ich bei meiner mama unterbringen muss.aber ich möchte mich dringend weiterbilden,damit ich dann in der saison arbeit finde...ich bin nämlich als etwas anderes ausgebildet und da bekommt man hier keine arbeit und wenn dann nur einen bruttoverdienst von ca.600euro...das reicht ja niemals aus.....
Das ist eine Sache, die du mit deiner Freundin ausmachen solltest. Ich fände es fair, wenn du ihr monatlich was dreinzahlst, denn sie hat auch Kosten,die sie decken muß.
klar will ich ihr auch was geben!!aber ich habe keinen führerschein und bin drauf angewiesen...wollen die vom amt denn nicht wissen wie ich dort hin komme??