Fahrerkarte immer einsetzen?
Hallo zusammen!
Ich möchte mir zur gewerblichen Nutzung einen Transporter zulegen. Das Fahrzeug hat eine LKW - Zulassung und auch eine Black Box für die Fahrerkarte.
Das zGG sind aber nur 2,8 Tonnen.
Meine Frage ist:
MUSS ich trotzdem eine Fahrerkarte einsetzen, oder kann ich das Gerät ausschalten und ohne Karte fahren?
Danke im Voraus für Eure Antworten :-)
2 Antworten
Wenn ein Kontrollgerät verbaut ist, ist es auf jeden Fall zu nutzen. Privat wie gewerblich. Wie in einer anderen Antwort, meistens gehts ohne stimmt nicht. Ohne gehts nur in einem Bereich der nicht nachweisplichtig ist, z.B. in Ländern ohne Fahrpersonalverordnung oder auf Privatgelände. Hat das Fahrzeug vielleicht eine Anhängerkupplung? Denn dann kommst Du mit Anhänger auf über 3,5t und es muß ein Tachograph verbaut werden, obwohl das Fahrzeug nur 2,8t zGG hat. Aber selbst auch bei nur 2,8t zGG müßtest Du dann nachweisen, z.B. durch ein Tageskontrollblatt. Lt. Verordnung sind Fahrzeuge bis 2,79t nicht nachweispflichtig, 2,8t bis 3,49t nachweispflichtig mit Tageskontrollblatt und ab 3,5t mit nachweispflichtig mit Tachograph. Ich gehe stark davon aus, daß dieses Fahrzeug eine Anhängerkupplung hat und somit die Fahrzeugkombination mehr zGG als 3,5t hat. ( 2,8t plus 750kg Hänger Minimum ergibt 3,55t). Ist ein Kontrollgerät verbaut, muß es auf jeden Fall verwendet werden. Bei analogen Geräten muß eine Scheibe eingelegt werden, bei digitalen Geräten muß Fahrerkarte eingelegt werden. Fahrer und/oder Personen ohne Fahrerkarte dürfen ein mit Karte nachweispflichtiges Fahrzeug NICHT führen. Das führen von solchen Fahrzeugen ohne Karte oder mit der Funktion "Out of Scope" auf öffentlichem Bereich ist nicht gestattet.
ACHTUNG: Beim Einsatz eines Anhängers werden die zGG des Zugfahrzeuges und des Hängers gemäß den Angaben in den Fahrzeugpapieren addiert. Als selbstfahrende Arbeitsmaschine zugelassene Anhänger werden allerdings hier nicht berücksichtigt. Übersteigt das zGG der Fahrzeug-Anhänger-Kombination 3,5 t, ist zwingend ein Kontrollgerät einzubauen!
Zitat von folgender Website:
http://www.stuttgart.ihk24.de/Branchen/Verkehrswirtschaft/SozialvorschriftenBeschaeftigung/Sozialvorschriften/980608/FahrtenschreiberKleintransporter.html;jsessionid=480B2D8916DC309ABC2164028930CFEE.repl23
Das Fahrzeug hat keine AHK. Also lass ich den Tachographen ausbauen und führe lieber ein Fahrtenbuch.
Kommt drauf an, meistens gehts auch ohne karte
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brkinternet/service/formulare/abteilung05/dezernat55/vordruck_tageskontrollblatt.pdf