Expose- falsche Angaben

7 Antworten

Du musst nur den Markler bezahlen wenn du auch das Haus gekauft hast, doch wenn du den Fehler ja auf dem Kaufsvertrags-Entwurf gesehen hast gehe ich mal davon aus, das du das Haus noch nicht gekauft hast, also musst du auch keine Marklergebühr zahlen.

Frage 1: Haben Sie sich das Haus mit Garten und nicht vorhandener Garage angesehen?

Vermutlich ja.

Haben Sie Interesse an dem Haus und haben Sie mit dem Makler / Verkäufer eine Kaufpreiseinigung erzielt - BEVOR der Notarvertragsentwurf Ihnen zugeschickt wurde?

Vermutlich auch ja.

Also haben Sie vom Grundsatz her, dass Haus - so wie Sie es vorgefunden haben - also OHNE Garage- zu dem mit dem Makler / Verkäufer abgestimmten Kaufpreis - akzeptiert.

Sicher ist es nicht schön, wenn egal aus welchem Grund auch immer, etwas fehlerhaftes im Expose drin steht. Aber wenn Sie das Expose aufmerksam vor dem Besichtigungstermin gelesen haben, warum haben Sie denn nicht gleich beim Besichtigungstermin nach der Garage gefragt?

Sollte der Makler allerdings wirklich eindeutig gesagt haben, ja Herr / Fr. XY, es gehört eine Garage dazu, dann kann ich Sie verstehen, allerdings nur, wenn der Makler nicht ggf. auch hinterher Ihnen erklärt hat, dass versehentlich doch keine Garage bei diesem Immobilienangebot dabei ist.

Ganz ehrlich: Für mich klingt es so, als wenn Sie dachten, ja wenn der Verkäufer jetzt sowieso nicht wegen der fehlenden Garage mit dem Preis runter geht, dann versuche ich es auf eine andere Weise, das Geld einzusparen z.B. beim Makler.

BEVOR der Notar mit dem Entwurf beauftragt wurde, stand bereits fest, dass Sie ...

  • das Angebot des Maklers - also Haus ohne Garage - entsprechend annehmen!

Im Zweifelsfall ist es zumindest ein neues Angebot - nachdem Ihnen eindeutig bekannt ist, dass KEINE Garage vorhanden ist. Und auch dieses Angebot können Sie ablehnen oder annehmen. Den Hauptvertrag, also die Vermittlung des Hauses hat der Makler dennoch abschließend durchgeführt, sollten Sie das Haus mit den geänderten Konditionen erwerben. Und wenn der Eigentümer nicht preislich nachlässt, Pech gehabt.

Mit welcher Berechtigung meinen Sie denn, dann die Courtage nicht zu zahlen?

Sie bekommen Ihr Geld auch dann vom Arbeitgeber, auch, wenn Sie mal einen Fehler machen, außer Sie sind gekündigt! (und selbst dann noch meist 3 Monate)

Beim Makler soll es allerdings gleich ganz anders sein. Tolle Einstellung.

Ja, das ist schon seltsam. Habt ihr bei der Besichtigung nicht nach der fehlenden Garage gefragt ?!!! Prinzipiell gehe ich davon aus, dass hier auch die Prospekthaftung in Frage kommt, aber eben gegen den Makler. Ein Kaufvertragsentwurf ist ja erst ein Entwurf und ihr wart wohl noch nicht beim Notar, oder? Wenn nicht, dann muss eben neu verhandelt werden. Eine Immobilie ohne Garage ist weniger wert als nur der reine Gegenwert für eine Garage, da der Wiederverkauf ja dann auch schwieriger ist und nur mit Abschlägen vonstatten geht. Provision muss ja erst bezahlt werden wenn ihr tatsächlich beim Notar gewesen seid. Sollte die Immobilie ohne Garage nicht in Frage kommt, dann hat es sich einfach erledigt...ohne Kosten für euch. Für den Makler ist das alles wohl sehr unangenehm wenn er so einen Fehler macht. Sollten die Käufer nicht gerade Schlange stehen dann habt ihr gute Chancen zu Preisverhandlungen...aber alles schriftlich!

Also, aufgrund der nicht schlüssigen Frage fasse ich zusammen.

Sie haben ein Expose vom Makler erhalten in dem ein HAUS und eine GARAGE benannt wurde. Konkrtet diese Garage FEHLT nun im Vertragsentwurf.

Sollte es so sein, haben Sie nur eine Möglichkeit, entweder der Verkäufer lässt mit dem Preis nach ODER, Sie nehmen vom Kauf Abstand.

Zwingen werden Sie den Verkäufer nicht können.

SOLLTEN Sie allerdings die Immobilie trotzdem erwerben wollen, rate ich DRINGLICH dazu an, ZUNÄCHST den Makler wie folgt zu informieren -SCHRIFTLICH-

"Da das uns von Ihnen zur Verfügung gestellte Expose NICHT den realen Immobiliebestand beinhaltet, lehnen wir die Zahlung der Provision AB und rechnen den Garagenwert, zumindest finanziell, gegen. Die Immobilie ist aufgrund Ihrer Falschinformation ERHEBLICH teurer geworden. Deshalb lehnen wir die Provisionszahlung ab.

Sooo, das sollten Sie aber auch dem Verkäufer mitteilen.

Ich hoffe für Sie, das Sie den Notar "nicht" auch bestellt haben. Ansonsten hätten Sie die Kosten auch zu zahlen. Falls doch, bitte auch den Notar darüber informieren. Auf KEINEN FALL einfach so erwerben.

Viel Erfolg

VORSICHT! 1. Zu 99% aller Makler haben im Expose einen Verweis wie nachfolgend (Wortlaut kann variieren): "Alle Angaben sind uns vom Eigentümer übermittelt worden, so dass wir für die Angaben keine Haftung übernehmen können" .

  1. Es handelt sich um einen Kaufvertragsentwurf. Entwurf ist das Stichwort. Solange kein Vertrag abgeschlossen wurde, kann man von diesem zurücktreten und sollte ein Notar beauftragt worden sein, dann muss ggf. die Berufshaftpflichtversicherung des Maklers (übrigens muss er diese Versicherung haben, da es für diese Berufe vom Gesetzgeber vorgeben wird) einspringen und diese Rechnung begleichen, denn letztendlich hätte er vor dem Entwurf diesen Fehler klären müssen. Andererseits kann es auch passieren, dass er auf die Besichtigung vor Ort hinweist (wer kauft besichtigt normalerweise vorher) und darauf, dass Euch spätestens da der Irrtum aufgefallen sein müsste. Ist also letztendlich sehr fraglich, ob es ein schwerwiegender Fehler war. Euer Kaufangebot wurde ja aufgrund Eurer Besichtigung vor Ort gemacht und nicht blind.

  2. Der Makler ist Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer. Kommt es nun zu einem Kaufvertragsabschluß seid ihr OHNE wenn und ABER verpflichtet die Provision zu bezahlen. Verweigert ihr das bewusst, könnte er euch sogar wegen versuchten Betruges anzeigen.

PS: Es handelt sich hierbei lediglich um meine Meinung und aus beruflichen Erfahrungswerten der letzten 10 Jahre als Immobilienkaufmann speziell Verkauf und Vermietung. Es handelt sich hierbei um keinerlei Rechtsberatung - für diesen Fall wende dich lieber an einen Rechtsanwalt!