Examenszulassung (Krankenpflege) trotz laufendem BTMG-Verfahren? (Cannabis)

4 Antworten

Ich glaube nicht das du wegen einer so geringen menge peobleme bei deiner exam peüfung bekommst das du ein berufsverbot bekommen wirst ist auch sehr unwarscheinlich da das verfahren bestimmt eingestellt wird brenzlig wird es erst wenn du dir nochmehr zu schulden kommen lässt

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird - sofern Du sog. "Ersttäter" bist - das mit der Anzeige (der Polizei) eröffnete Verfahren nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft (innerhalb weniger Wochen) wegen Geringfügigkeit ("geringe Menge zum Eigenbedarf") eingestellt, so dass Du keinerlei Befürchtungen wegen Deiner beruflichen Kariere haben musst.

Eine Mitteilung an den Ausbilder/Arbeitgeber ist insofern nicht erforderlich.

Wahrscheilich wird das Verfahren eh eingestellt, denn sollte es auch keine Problem geben, ich weiß das eine Bekannte welche selbst Krankenpflegerin ist, die mit ca. 70 Gram erwischt wurde (Baden-Württemberg) und diese weiterhin als Krankenpflegerin arbeitet. Vor Gericht meinten die aber wohl, wäre schon knapp. Denke es geht um eine wirkliche Vorstrafe, wenn es halt zu einer Verurteilung kommt und du einen Eintrag im Führungszeugnis bekommst, denn gibts Probleme. Wird bei bdir aber nicht passieren.

Kommt ganz darauf an, was Staatsanwaltschaft und das zuständige Gericht daraus machen.

Denke aber schon, dass du Probleme bekommen wirst, da in der Krankenpflege auch mit BTM umgegangen werden muss.