Ex-Freund fordert Geschenk zurück

12 Antworten

lass es drauf ankommen, Falls er echt bis vor Gericht ziehen will und du Post vom Anwalt bekommst, kannst du es ihm immernoch zurückgeben ;D, wenn er schon so Androhungen macht würde ich da doch gleich mitspielen und sehen wie weit er geht :DD, aber das ist meine persönliche "Meinung"

Naja, solange er nicht schriftlich oder mit Bildern/Videos beweisen kann dass ER sie gekauft hat, würde ich sagen eigentlich nicht.

Auch wenn er die Rechnung noch hat, kann er sie ebenfalls verloren, oder an andere verschenkt haben, im Grunde beweist das NICHTS.

du hast recht, er hats dir geschenkt also ist es auch dein Besitz, wenn du Zeugen hast umso besser. Dann müsste er eigentlich keine Chancen mehr haben.

irgendwie klingt das dumm. es gibt son sprichwort, das heißt: geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestolen. aber ich weiß nicht genau, ob das hier so gilt, aber ich würde sagen, er hat da kein recht zu... weiß es aber nicht sicher.