Erwerbsunfähig - wieviel darf ich dazu verdienen?

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Hallo Malu080169,

Sie schreiben:

Erwerbsunfähig - wieviel darf ich dazu verdienen?Ich beziehe Rente wegen voller Erwerbsminderung, würde aber gerne ein bisschen was dazu verdienen, je nachdem wie es mir gesundheitlich geht und was ich machen kann. Wieviel Geld darf ich monatlich verdienen, Aus den Erklärungen in "Beamtendeutsch" unter Absatz 19 des Rentenbescheides wird man nicht wirklich schlau.

Antwort:

Die Rentenversicherung gibt hierzu unter folgendem Link klare und unmißverständliche Auskunft:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/rententipp/mehr_hzv_moeglich.html

Auszug:

Erwerbsminderungsrenten

Bei Erwerbsminderungsrenten kommt es darauf an, ob Anspruch auf Rente wegen voller oder nur wegen teilweiser Erwerbsminderung besteht.

Neben einer vollen Erwerbsminderungsrente darf ab Januar 2013 im Monat bis zu 450 Euro verdient werden, und zweimal im Jahr ist sogar ein Verdienst von bis zu 900 Euro möglich, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt.

Wird mehr verdient, besteht je nach Höhe des Verdienstes nur noch Anspruch auf drei Viertel, die Hälfte oder ein Viertel der Rente, oder die Rente wird gar nicht gezahlt.

Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind die Hinzuverdienstgrenzen höher. Sie werden individuell berechnet und im Rentenbescheid mitgeteilt. Je nach Höhe des Verdienstes kann diese Rente voll, zur Hälfte oder gar nicht gezahlt werden.

Anders als bei der vollen Erwerbsminderungsrente werden hierbei nicht nur Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, sondern auch Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, berücksichtigt.

bzw. wieviel Stunden pro Monat sind erlaubt.<

Antwort:

Ein wesentliches Grundmerkmal bei der vollen Erwerbsminderungsrente besagt, daß für die Bewilligung dieser volle EWMR die noch verbliebene Restleistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken sein muß!

Man beachte den Passus:

Leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt!

Denn die Deutsche Rentenversicherung sieht das in der Praxis sehr eng!

Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, Regalbefüller, Abpacker und weitere leichte Tätigkeiten aus Sicht der DRV sehe unter folgendem Link, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

google>>deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_240ANL2

Sie müßen also darauf achten, daß Sie da in keine Falle tappen und ggf. Ihre volle Erwerbsminderungsrente verlieren!

Bitte schauen Sie auch nochmals ganz genau in Ihren Rentenbewilligungsbescheid, was dort genau vorgegeben ist!

Fazit:

Der Begriff voll erwerbsgemindert sagt im Grunde aus, daß die Betroffenen dauerhaft arbeitsunfähig krank und erwerbsgemindert sind!

Die Grenzen, welche leichten Tätigkeiten da ggf. noch erlaubt sind, diese Grenzen sind fließend und führen immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, welche oft mit dem Entzug der vollen Erwerbsminderungsrente rechnen!

Betroffene tun also gut daran, keine schlafenden Hunde zu wecken!

Denn:

Laut Ihrem Rentenbewilligungsbescheid sind Sie ausdrücklich dazu verpflichtet, jegliche Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen umgehend bei Ihrer Rentenversicherung anzuzeigen!

Wenn weitere Fragen auftreten, bitte einfach wieder melden!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Malu080169 
Fragesteller
 25.02.2013, 14:20

Perfekte Antwort! Endlich mal jemand der einem wirklich weiterhilft. VIELEN DANK!

Steht das nicht auch in Deinem Rentenbescheid?? Der Rentenversicherer wird Dir aber Auskunft geben können ob überhaupt!

amdros  25.02.2013, 11:19

Habe nachgesehen beim Rentenbescheid meines Mannes..es ist im Rentenbescheid enthalten..kann aber pauschal nicht gennant werden, da so einige Faktoren eine Rolle dabei spielen, die wohl bei jedem einzelnen anders gelagert sind. Mußt Dich schon mit der Rentenversicherung dazu in Verbindung setzen!!

400 euro die erläuterungen auf der rückseite des bescheids sind völlig klar verständlich

Die Erwerbsminderungsrente setzt darauf auf, dass du weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kannst.

Was du in diesen 3 Stunden verdienst, ist egal.