Erstbeitrag KFZ-Haftpflicht?

2 Antworten

Hallo Trikot9900,

Der Erstbeitrag ist ganz grob gesagt, der Beitrag von dessen Zahlung auch der Beginn des Versicherungsschutzes abhängt. Wenn dieser Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird, kann eine Versicherung rückwirkend vom Vertrag zurücktreten. Rechtzeitig ist die Zahlung dann, wenn Du innerhalb der von deiner Versicherung gesetzten Frist zahlst, bzw. bei Lastschrifteinzug dafür sorgst, dass dein Konto gedeckt ist, wenn abgebucht wird.

Im Normalfall schließt man eine Versicherung ja nicht pünktlich zum Ersten eines Monats ab, sodass natürlich auch nicht der komplette Monatsbeitrag für den ersten Monat anfällt. So war das auch bei Dir - Du hast den Vertrag zum 26.02.2016 abgeschlossen. So ist für den Monat Februar auch nur noch anteilig für 4 Tage ein Versicherungsbeitrag zu zahlen. Das sind gerechnet auf die 106 Euro Gesamtmonatsbeitrag ungefähr 15 Euro. Dazu kommt dann der Monatsbeitrag für März von 106 Euro und der Monatsbeitrag für April von 106 Euro.

15+106+106= 227 Euro :-)

Gebühren sind da also nicht angefallen. Ab Mai wirst Du dann 106 Euro zahlen, wie es auch vorab vereinbart war.

Ich hoffe meine Erklärung war einigermaßen verständlich ;-)

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Saskia vom DEVK-Team

Ende Februar bis 1.5. sind doch zwei Monate und dann noch der 26/27/28/29 Februar an einzelnen Tagen --- dann ist da keine Gebühr bei?!