Erlischt mein Vorkaufsrecht, wenn das grundstück verschenkt oder übertragen wird?

3 Antworten

Das kommt darauf an, ob es nur für einen oder mehrere Verkaufsfälle eingetragen wurde. Wenn nichts im Grundbuch steht, dann musst du in die dazugehörige Bewilligung schauen. Oder willst du es hier ausüben?

Ja, da das Vorkaufsrecht nur ausgeübt werden darf, im Falle eines Verkaufs. Der Verkäufer ist dann verpflichtet Dich davon in Kenntnis zu setzen und den Kaufpreis, den er über diesen Verkauf erzielen würde, Dir anzubieten im Vorverkauf. Bei einer Schenkung oder. Übereignung verliert das Vorverkaufsrecht an Bedeutung und wird negiert. Liebe Grüße

das kannst du ausüben, zu marktwert