Erbe Inventar eines Hauses: Gehört Schmuck dazu?
Es handelt sich hierbei um eine Überlassung. In jener wird erklärt, dass das Inventar und Mobiliar des verstorbenen Besitzers and eine in der Überlassung definierte Person übergeben wird.
Wie sieht es genau mit der Definition von "Inventar" aus? Gehört der Schmuck dazu, oder zählt dieser zu einem anderen Bereich?
3 Antworten
Alles was sich im haus und auf dem grundstück befindet gehört zum inventar. Egal ob Möbel, Fotos, Schmucki, Wäsche, geschirr oder sonstwas. Also alles was einen Wert haben KANN. Tapeten gehören da natürlich nciht zu da diese wenn sie abgemacht werden natürlich einen wert von 0 haben
Ja klar gehört der Schmuck dazu, soweit diesbezüglich keine andere Regelung getroffen wurde.
Inventar sind alle Gegenstände, die sich im Haushalt befinden. Also auch Schmuck, Besteck, Wäsche etc.