E.ON Jahresstromrechnung Zählerstand falsch abgelesen - was nun?

4 Antworten

So lange ihr diese Sache mit E-On nicht schriftlich anzeigt, das sie einen falschen Wert abgelesen habt, habt ihr die Probleme es zu beweisen !!

Die haben die Ablesekarte und dieser Wert ist für die Maßgebend.

Ihr hätte die korrigierten Werte "schriftlich" an E-On übermitteln müssen. Dann habt ihr etwas in der HAnd und E-On hat den "schwarzen Peter"

Der Anwalt arbeitet nur für E-On um die Forderung ein zu treiben. Der macht das auch nicht umsonst.

Schreibt an E-On, das es sich um einen Ablesefehler handelt und der Zähler mit den angegebenen Werten nicht übereinstimmt. Das kann ja nachvollzogen werden

Wie ist es denn genau gelaufen? Warum bekommt deine Schwiegermutter die Rechnung, wenn ihr Ex-Mann zahlen muss? Hat sie seine Post geöffnet? Das wäre strafbar!

Und hat sie die Rechnung wenigstens unverzüglich weitergeleitet bzw. E.ON auf den Fehler hingewiesen? Falls nicht, wäre es möglicherweise durchaus ihre Schuld, dass kein rechtzeitiger Einspruch erfolgt ist.

In jedem Fall sollte sie sich bestätigen lassen, dass sie mehrfach versucht hat, die Sache zu klären, dass aber E.ON ihr keinen Zugriff auf das Konto gestattet. Lasst euch das von E.ON schriftlich geben und bezeugt, dass ihr Telefonate mitgehört habt (wenn es denn so ist). Lasst euch auch vom Prüfer, den sie engagiert hat, den Auftrag bestätigen. Besorgt euch Einzelverbindungsnachweise für ihre Telefonate mit E.ON, die legen nahe,  dass sie zumindest VERSUCHT hat, sich zu kümmern.

Letztlich kann man ihr den Zahlendreher nicht vorwerfen. Höchstens, dass sie den Ex möglicherweise nicht rechtzeitig informiert oder das Briefgeheimnis verletzt hat...

renekress 
Fragesteller
 16.12.2015, 05:56

Nochmal. Er ist ausgezogen und hat den vertrag mit der E.ON nicht gekündigt. Daher kamen die Rechnungen für Ihr Wohnhaus noch auf seinen Namen. Sie hat der E.ON die Trennung/Scheidung gemeldet, jedoch hieß es dass ihr exmann dieses konto kündigen muss, was er nicht getan hat. Die Stromrechnungen waren so gesehen schon ihre, jedoch nur der Name des Rechnungsempfänger ist falsch. Das Briefgeheimnis wurde nicht verletzt. er hat den Brief an seine neue Adresse bekommen und uns offen weitergeleitet. das war schon im Februar März. Seitdem haben wir auch nie wieder ein Schreiben der E.ON erhalten, bzw gesehen, in dem es um diese rechnung ging. Auch von dem Inkassobüro dass gegen Ihren Exmann angesetzt wurde nicht. Wir bekommen so gesehen gar nichts.. Aber er will dagegen klagen.

.... das ist mir zu wirr. Wie kann man/frau nur fremde Post öffnen? Ein Nutzer kann sich nur anmelden als Verbraucher, wenn sich der alte abgemeldet hat, so jedenfallls die E.ON hier bei uns. In unseren Hütten haben wir uns dieses Theater nicht mehr angetan (wenn Mieter bei Auszug sich nicht abmelden) und sind von diesem Laden weg. Tausende Euronen schreiben die einfach so in die Wupper!

Das wäre doch ein Fall für einen Ombudsmann?