Entfernungspauschale bei 500?
Wenn man nur 500 Meter für den Weg zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte hat, kann man die gelten machen?
Noch eine kleine Frage: man kann doch nur ein Weg gelten machen oder?
2 Antworten
Theoretisch ist das möglich, da es keine Untergrenze bei der Entfernung gibt.
In der Praxis wirkt sich die Entfernungs-Pauschale aber nur aus, wenn du insgesamt Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € geltend machen kannst.
Natürlich kannst du die geltend machen . Aber es zählen nur volle Km . Und ausserdem hast du ja schon ca 1000 € in deinen Steuern drin .
Nein , da es weniger als 1 Km ist ist es so gut wie nichts , also 0 Km . Auch wenn es 999 Meter wären , wäre es noch nicht 1 Km .
Nein, meines Wissens nicht.
500m sind kein voller Kilometer. Von 1,0 bis 1,9 dürfest du 1km angeben.
Also darf man die 500 Meter nicht gelten machen, weil es sich nicht um einen vollen Kilometer handelt
Jetzt unabhängig den Pauschbetrag nach 9a EStG.
Darf ich jetzt statt 500 Meter 1 Kilometer gelten machen, habe ich das richtig verstanden?