"Enkelkinder enteerbt"Darf man minderjährige Enkel enterben?

6 Antworten

Die Großeltern könnten/ bräuchten die Enkelkinder nur enterben, wenn ihre eigenen Kinder - also die Eltern der Enkelkinder - bereits verstorben sind.

Wenn die eigenen Kinder der Großeltern aber noch leben, sind nur sie ihre gesetzlichen Erben, die Enkelkinder hätten dann keinen Erbanspruch, es wäre also überflüssig, sie zu enterben.

Aber auch wenn ein gesetzlicher Erbe "enterbt" wurde, hat er fast immer noch (außer bei Straftaten gegen den "Erblasser"...) Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes - dieser entspricht der Hälfte seines ansonsten gesetzlichen Erbteils....

Ja, man darf jeden Enterben und jeden als Erben einsetzen.

Zunächstmal gehe ich davon aus, das Sie unter enterben den tatsächlich Ausschluss von der Erbfolge und nicht die Einsetzung eines anderen Erben verstehen.

Ist kein Erbe eingesetzt, geht die gesetzliche Erbfolge weiter, wobei die enterbten so behandelt werden als wären sie tot.


Der Urenkel steht nicht drinne.Wird er nun Erbe?

Vermutlich schon, es kommt aber darauf an, ob mit der Enterbung der Enkel auch Urenkel gemeint sind oder nicht. Ist also eine Frage der genauen Formulierung und im Streiftall der Laune des Richters.

Die Tochter hat natürlich Anspruch auf den Pflichtteil. Das ist aber kein Erbteil, sondern ein Anspruch in Geld gegen die Erben.



Enkelkinder müssen nicht enterbt werden, weil sie keine gesetzlichen Erben sind. Sie werden erst zu gesetzlichen Erben, wenn die Tocher vor den Großeltern stirbt.

Also in Kurzform: Enkel erben sowieso nichts, wenn sie nicht explizit im Testament begünstigt werden.

Darrell 
Fragesteller
 21.01.2016, 12:24

Wenn der Erbe ausgeschlagen hat und die Tochter enterbt wurde,bekommen dann die Enkelkinder das Erbe,obwohl sie im Testament enteerbt wurden?

archibaldesel  21.01.2016, 12:30
@Darrell

Nein, die Enkel haben keinen Erbanspruch, solange deren Mutter lebt. Die Tochter hat allerdings Anspruch auf einen Pflichtteil. Der beträgt 50% des gesetzlichen Erbes. Da sie als alleinige Tochter gesetzliche Alleinerbin ist, bekommt sie als Pflichtteil 50% des elterlichen Vermögens.

Auch wenn die Tochter enterbt wird, steht ihr der Pflichtteil zu. Und erst erbt die Tochter, wenn diese verstirbt sind deren Kinder erst dran in der Erbfolge.

Enkelkinder kann man aber im Testament extra etwas vererben wenn man will.

Darrell 
Fragesteller
 21.01.2016, 12:48

Der Urenkel steht nicht drinne.Wird er nun Erbe?

Kleckerfrau  21.01.2016, 13:20
@Darrell

Erst wenn die Enkelkinder vor dem Urenkelkind sterben.

Google mal nach gesetzlicher Erbfolge.

Alleinige Tochter enterrbt

Der Pflichtteil steht ihr immer zu