elterunabhängiges BAB mit über 25

3 Antworten

Also, ich selbst habe mit 22 meine Ausbildung zum Koch gemacht, bin nun im ende des 2. LJ und werde in 3 Monaten 24.

Ich werde genau mit einem Facharbeiter Abschluss 25 - und mache dannach eine Ausbildung zum Fachinformatiker - Zumindestens habe ich das vor. Ich hab ungefähr das selbe Problem wie du das ich quasi schon Geld bekommen habe aber theoretisch noch weiteres bräuchte um meine "Eigentliche" Ausbildung Fertig zu machen.

Ich kann dir dazu nur sagen - man kann definitiv auch über 25 BAB Beziehen - und Elternunabhäniges BaB Sollte eigentlich auch kein Problem sein - du solltest einfach mal "Anonym" Beim Arbeitsamt Anrufen und fragen wie das genau abläuft, ich hatte da bis jetzt eigentlich nur Positive rückmeldungen also keine "Unfreundlichen" Mitarbeiter im Callcenter von dennen - Würde ich dir als ersten Schritt Empfehlen dort mal anzuklopfen.

Ansonsten - Koch ist zwar Anstrengend aber du hast damit ein Weltweit Anerkannten Beruf niemals vergessen egal wie anstrengend es wird ;)

DudeDelaney 
Fragesteller
 12.05.2014, 16:55

Danke für den Tip. Zu deiner Situation kann ich dir folgendes sagen: Wenn du ein Ausbildung zum Fachinformatiker machst hast du keinen Anspruch mehr auf BAB, da es sich dann nicht mehr um eine Erstausbildung handelt und die Zweitausbildung nicht auf deine Erstausbildung aufbaut.

Eddie0150  12.05.2014, 16:58
@DudeDelaney

Alles klar :) - naja ich kann ja als koch dann ganz gut "Nebenbei" arbeiten um am wochenende mein fehlendes BaB aufzustocken haha.

Du kannst ja mal ein Kommentar dar lassen, wenn du beim Amt Angerufen hast um nachzufragen. Bin Gespannt was da raus kommt.

Eltern sind bis zum Ende der Erstausbildung eigentlich unterhaltspflichtig, bzw nicht nur bis 25, wie man manchmal hier liest)

Dein Unterhaltsanspruch ist auch nicht verwirkt, dazu müsste was massives vorgefallen sein (z.B. grober Undank gegenüber den Eltern oder sonstige Härten). Da Du wieder bei Deinen Eltern wohnst, ist dies eher unwahrscheinlich & von Deiner Seite kaum nachweisbar.

Daher bin ich der Meinung, dass der von Dir genannte Paragraph für Dich nicht anwendbar ist.

Vielleicht könntest Du so argumentieren, dass kein Unterhaltsanspruch mehr besteht, da zwischen den Ausbildungsabschnitten (Abbruch Studium & Beginn Koch-Ausbildung) eine gewisse Zeit vergangen ist & damit ist es Deinen Eltern nicht mehr zuzumuten, dich zu unterstützen. Aber auch hier könnte Dir Deine Unterkunft bei den Eltern einen Strich durch die Rechnung machen & eine solche Argumentation wäre doch sehr wacklig.

Fazit: letztendlich wirst Du nicht drumherum kommen, dich bei der Arbeitsagentur genauer zu informieren, aber ich befürchte, dass es nichts mit dem elternunabhängigen BAB wird. (natürlich ohne Gewähr!)

Solange du bei den Eltern wohnst, wird es nicht klappen. Hast du dein Studium abgeschlossen?

Im BAB Gesetz gibt es einen Teil, der besagt, daß die Agentur mit BAB in Vorleistung gehen können.