Eltern bekommen Hartz 4 und Sohn demnächst Stipendium, wie wird das Stipendium / Bafög behandelt?

2 Antworten

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Dann bezieht der Sohn ja derzeit auch ALG - 2,wenn es die Eltern seit 2 Monaten beziehen,wenn er seinen Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen decken kann !

Bekommt das Kind dann Bafög - gezahlt,dann hat es auf Grund des Studiums nach § 7 Abs. 5 SGB - ll keinen Leistungsanspruch mehr,im § 7 Abs. 6 SGB - ll,sind dann die Ausnahmen geregelt.

Die Eltern würden dann also nichts mehr für den Sohn bekommen und dazu zählt dann auch der Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung,also der Warmmiete.

Dieser Kopfanteil berechnet sich aus der gesamten Warmmiete,geteilt durch die Personen im Haushalt,zumindest diesen Teil muss der Sohn dann an die Eltern zahlen und sich selber versorgen oder Kostgeld abgeben.

Wenn das Kind sich selber versichern muss,dann gehen diese Kosten vom Bafög - ab und von dem restlichen Bafög - steht dem Kind 20 % als Freibetrag für Ausbildungsbedingte Aufwendungen ( Fahrkosten / Schulbedarfe ) zu.

In dem Bafög - ist eine Pauschale für die Wohnkosten vorgesehen,deckt diese Pauschale den Kopfanteil der KDU - nicht ab,dann kann das Kind beim Jobcenter einen Antrag auf einen Mietzuschuss für die ungedeckten KDU - stellen,diese werden dann bis zur Angemessenheit aufgestockt.

Dieser Mietzuschuss ist eine Beihilfe,muss nicht zurück gezahlt werden und hat mit dem ALG - 2 Leistungen nichts zu tun,denn da wäre das Kind ausgeschlossen.

Dazu steht dem Kind noch sein Kindergeld zu,solange noch keine 25 Jahre.

Dann muss aber berücksichtigt werden,dass dann evtl.überschüssiges Kindergeld bei den Eltern angerechnet werden kann,wenn das Kind dieses zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt.

Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein,wenn das Kind einem Nebenjob nachgeht,darauf kann das Kind zwar auch Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll geltend machen,aber bei angenommen 400 € Brutto wie Netto läge der Freibetrag bei 160 € und 240 € würde das anrechenbare Einkommen betragen.

isomatte  11.09.2015, 19:40

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Die dürfen nichts davon nehmen. Das ist ohnehin nicht großzügig bemessen. Sollte er allerdings bisher in das Harzt4 reingerechnet gewesen sein, könnte die Arge dieses Geld wieder abziehen, bzw. neu berechnen.